Das Einmaleins des Winterdienstes
Montags bis sonnabends muss Glatteis auf Gehwegen bis 8 Uhr, Schnee bis 9 Uhr beseitigt sein. An Sonn- und Feiertagen gilt bei Schnee und Eis die späteste Zeitgrenze von 9 Uhr. Nach beendetem Schneefall müssen die Gehwege innerhalb einer Stunde wieder geräumt werden, neugebildetes Glatteis ist unverzüglich zu beseitigen. Bis abends 20 Uhr müssen die Räumarbeiten so oft wie erforderlich wiederholt werden. Die Streu- und Räumbreite auf Fußwegen sollte mindestens 1,50 Meter betragen.
Passanten müssen gefahrlos Fußgängerüberwege erreichen und an Haltestellen in Busse ein- und aussteigen können. Der geräumte Schnee und das Eis sollen auf dem Bürgersteig am Fahrbahnrand abgelagert werden. Gibt es keinen Bürgersteig oder ist er zu schmal, müssen der Fahrbahnrand oder Vorgärten für die Lagerung herhalten. Der Verkehr darf aber nicht gefährdet werden. Der Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel (ABK) bittet Autofahrer, Räumfahrzeugen Vorrang einzuräumen.
Aus Umweltschutzgründen dürfen grundsätzlich nur abstumpfende Mittel wie Sand gestreut werden. Streusalz ist nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt, beispielweise bei Eisregen und bei Glatteisbildung an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenaufgängen oder starken Steigungsstrecken. Um Böden und Pflanzen nicht zu schädigen, dürfen Baumscheiben und Grünflächen nicht mit auftauenden Mitteln bestreut werden. Grundsätzlich gilt das Motto, Salz nur in absolut notwendigen Mengen zu verstreuen.
Fragen zum Winterdienst beantwortet das Kundenzentrum des ABK unter der Rufnummer 5854-0. Die „Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt Kiel (Straßenreinigungssatzung) vom 27. Dezember 2004 in der Fassung des 5. Nachtrages vom 14. Dezember 2009“ ist im Internet einsehbar unter www.kiel.de/ortsrecht.
Die Landeshauptstadt Kiel wünscht allen Kielerinnen und Kielern ein fröhliches und unfallfreies Weihnachtsfest.
Landeshauptstadt Kiel