Landesregierung verabschiedet Entwurf eines neuen Spielhallengesetzes Minister de Jager: „Strengere Auflagen für Spielhallen – mehr Jugendschutz“

KIEL. Mehr Jugend- und Spielerschutz in Schleswig-Holstein: Die Landesregierung hat heute (1. November) den Entwurf eines Spielhallengesetzes gebilligt, um die Zunahme von neuen Spielhallen zu begrenzen und Spieler zugleich zu einem verantwortungsvollen Umgang mit dem Automatenspiel anzuhalten. „Mit diesem Entwurf bringen wir das so genannte gewerbliche Spiel wieder in geordnete und maßvolle Bahnen, sorgen für mehr Schutz von Jugendlichen und Heranwachsenden und leisten einen wertvollen Beitrag zur Suchtprävention“, sagte de Jager nach der Kabinettssitzung. Bislang gab es – wie in den meisten Ländern – auch in Schleswig-Holstein kein Spielhallengesetz. Nun werde nach den Worten von de Jager neben dem Glücksspielgesetz mit dem Spielhallengesetz ein solider Rahmen für das Spielrecht geschaffen. In Schleswig-Holstein gibt es derzeit rund 520 Spielhallen. Nach dem Gesetzentwurf sollen künftig unter anderem keine neuen Spielhallen mehr in der Nähe von bestehenden Kinder- und Jugendeinrichtungen erlaubt werden. Große Spielhallenkomplexe – also Gebäude mit mindestens zwei Spielhallen – sind nach einer Übergangszeit von fünf Jahren nicht mehr zugelassen und müssen geschlossen werden. Außerdem werden aus Gründen des Spielerschutzes nächtliche Sperrzeiten von 3.00 bis 10.00 Uhr morgens festgelegt und eine Ausweispflicht eingeführt. Auch wird die Außen-Werbung durch eine auffällige Gestaltung einer Spielhalle künftig nicht mehr erlaubt sein.

Der Gesetzentwurf soll noch im November in die erste Landtags-Lesung eingebracht werden und wird voraussichtlich bis Mitte kommenden Jahres in Kraft treten.

H. Haase | Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr | Kiel