KIEL, 14.03.19 – Finanzministerin Monika Heinold hat das heutige Beratungsergebnis zur Reform der Grundsteuer auf der gemeinsamen Sitzung aller Finanzministerinnen und Finanzminister in Berlin begrüßt..
„Die heutigen Beratungen waren ein deutlicher Schritt nach vorn. Die Grundstruktur der Grundsteuerreform ist noch einmal vereinfacht worden, nicht zuletzt dank der Anregungen aus Schleswig-Holstein. Es ist positiv, dass das Bundesfinanzministerium jetzt auf dieser Basis einen Gesetzentwurf für eine Grundsteuerreform auf den Weg bringen wird. Das ist eine wichtige Nachricht für die Kommunen in Schleswig-Holstein, die zwingend auf die Einnahmen aus der Grundsteuer angewiesen sind.“
Die heute modifizierten Eckwerte seien insgesamt eine gute Grundlage für die notwendige Reform der Grundsteuer, so Heinold: „Mir war besonders wichtig, dass wir bei den Gebäuden mit der Listenmiete arbeiten, um den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten. Dieses Ziel ist erreicht. Stattdessen sollen nun Regelungen aufgenommen werden, um den sozialen Mietwohnungsbau mit einer gesonderten Messzahl zu behandeln. Das ist aus meiner Sicht ein weiterer guter Baustein, um die zukünftige Grundsteuer gerecht zu gestalten.“ Ob das Gesetzgebungsverfahren letztendlich erfolgreich abgeschlossen werden kann, hänge nun insbesondere davon ab, ob sich die Bundesregierung einschließlich der CSU auf die heute modifizierten Eckwerte verständigen kann.
Die gesetzliche Neuregelung der Grundsteuer muss bis Ende 2019 beschlossen sein, nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die bisherige Regelung am 10. April 2018 für verfassungswidrig erklärt hatte.
Aussender: Patrick Tiede, Finanzministerium (SH)
Redaktion: Torben Gösch