KIEL, 06.03,19 – „Man muss nicht alles gut finden, was andere sagen, denken oder wie sie sich anziehen…
Wir haben das zu respektieren. Genauso wie wir den Respekt vor unserer offenen Kultur, vor unseren Werten, fordern dürfen“, sagte heute (6. März) Bildungsministerin Karin Prien in der Landtagsdebatte zum Thema Vollverschleierung. Der Debatte war eine Verordnung der Christian-Albrechts-Universität vorausgegangen, nach der ein vollverschleiernder Niqab in Lehrveranstaltungen verboten wurde. Ministerin Prien betonte, für Eingriffe in persönliche Grundrechte brauche es einen gesetzlichen Rahmen, der klar mache, in welchen Situationen der Gesetzgeber eine Vollverschleierung für hinnehmbar halte und in welchen nicht. Prien: „Diese gesetzliche Regelung muss sorgsam auf die Grundrechte und auf einen funktionierenden Lehrbetrieb schauen.“
„Gerade bei verfassungsrechtlichen Fragestellungen ist es ratsam, sich Expertise von außen zu holen. Genau das haben wir im Ministerium getan, als die Christian-Albrechts Universität mit der Fragestellung an uns herangetreten ist, wie eine Vollverschleierung in der Hochschule zu bewerten ist“, sagte Prien. In die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Freiheit jedes Einzelnen – so sage es das Grundgesetz – dürfe nur auf der Grundlage eines Gesetzes eingegriffen werden. „Damit unterscheidet sich unser Rechtsstaat von Diktaturen und autokratischen Systemen“, hob die Bildungsministerin hervor. Das Rechtsstaatsprinzip bedeute zudem, dass Eingriffe in die persönliche Freiheit – die wahrscheinlich den Schutzbereich verschiedener Grundrechte beträfen – nicht „mal eben so“ von der Verwaltung veranlasst werden sollten. „Wir haben als Ministerium eine Mitverantwortung, uns um die Rechtsgrundlagen zu kümmern. Sie als Abgeordnete, haben als gesetzgebende Gewalt die letzte Verantwortung“, sagte Prien im Landtag.
Es kämen Menschen aus aller Welt nach Deutschland, um hier zu arbeiten, zu leben und in Sicherheit zu sein vor Krieg und Verfolgung, sagte Prien. Daher brauchten wir in Deutschland auch Antworten auf völlig neue Fragen. Vollverschleierung bei in der Universität sei so eine Frage. Und dabei gehe es nicht nur um die, die den Schleier trage, es gehe auch um die anderen, die mit ihr in Kontakt treten wollen. Prien: „Es geht um Kontakt und Kooperation zwischen Menschen. Es geht um gegenseitige Achtung und Respekt und um Toleranz.“ Es brauche daher eine klare Gesetzesgrundlage, die den Handelnden ein sicheres Fundament gebe.
Das Thema sei zu wichtig, um es parteipolitischen Scharmützeln zu überlassen, betonte die Bildungsministerin. Sie wünsche sich eine gute gesetzliche Regelung, die nicht eine Kopie von Gesetzen anderer Länder sein dürfe. Prien: „Schleswig-Holstein ist nicht Bayern. Wir brauchen eine schleswig-holsteinische Regelung, die an die Situation und Lage an unseren Hochschulen angepasst ist. Eine Regelung, die den Hochschulen einen Rahmen vorgibt, in welchen Situationen der Gesetzgeber eine Vollverschleierung für hinnehmbar hält und ich welchen Situationen nicht. Eine Regelung, die sorgsam auf Grundrechte und auf einen funktionierenden Lehrbetrieb schaut.“ Rechtssicherheit müsse das Ziel sein. Sie setze darauf, dass die anstehende Expertenanhörung mehr Klarheit zum Umgang mit der Frage der Vollverschleierung bringen werde, sagte Prien.
Aussender: Thomas Schunck, Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (SH)
Redaktion: Torben Gösch