Berlin, 05.10.18 – Fruchtgetränke mit winzigem Fruchtanteil, vermeintliche Naturprodukte mit zahlreichen Zusatzstoffen, Zuckerbomben für Kinder – Verbraucherinnen und Verbraucher aus ganz Deutschland haben auf der Beschwerdeplattform www.schummelmelder.de irreführende Produkte eingereicht, von denen sie sich im Supermarkt getäuscht fühlen…
Ins Leben gerufen wurde der „Schummelmelder“ von der Verbraucherorganisation foodwatch, um auf die massenhafte Täuschung im Supermarkt aufmerksam zu machen – und Politik und Lebensmittelwirtschaft zum Handeln bewegen. Alle eingereichten Produkte fließen ein in die Auswahl der Kandidaten für den Goldenen Windbeutel 2018, den Negativpreis von foodwatch für die dreisteste Werbelüge des Jahres.
Unter den bisher vorgeschlagenen Lebensmitteln sind Produkte von dm, Edeka und dem Getränkehersteller Franken Brunnen, die laut foodwatch exemplarisch für die legale Verbrauchertäuschung im Supermarkt stehen.
Franken Brunnen: Fruit2go Grapefruit-Himbeere
Der Verbraucher Daniel W. beschwert sich über das Produkt Fruit2go Grapefruit-Himbeere von Franken Brunnen, vor allem über den irreführenden Namen: „Das Produkt ‚fruit2go‘ zu nennen, ist für mich eine Frechheit. Wenn ein Produkt so heißen sollte, dann aber eines, das einen Hauptanteil an Frucht hat.“ Franken Brunnen bewirbt sein Getränk mit Bildern von Himbeeren und einer Grapefruit. Tatsächlich aber enthält es nur ein Prozent Himbeermark und fünf Prozent Grapefruitsaft. Das Urteil von Daniel: „Das Produkt ist praktisch eine Limonade.“
dm: Bio Apfel-Mango Fruchtschnitte ab 1. Jahr
Ines und Marc H. beschweren sich über die Bio Apfel-Mango Fruchtschnitte für Kinder ab einem Jahr von der Drogeriekette dm, insbesondere über die Auslobung „ohne Zuckerzusatz“ und über die Verpackungsgestaltung. „Die Inhaltsstoffe sind unter dem Streifen versteckt, der erst vor dem Verzehr entfernt wird“, merken sie an. Zudem kritisieren sie, „dass die Schnitte 52 Prozent Zucker enthält, da sie vor allem aus Fruchtkonzentraten hergestellt wird“. Der Hinweis „ohne Zuckerzusatz“ hat offensichtlich andere Erwartungen bei Ines und Marc geweckt.
Edeka: Gut & Günstig Erbsen Eintopf mit Kasseler-Schulter und Rauchspeck
Christian B. hat bei Edeka den Gut & Günstig Erbsen Eintopf mit Kasseler-Schulter und Rauchspeck entdeckt und sich beim Schummelmelder über den Aufdruck beschwert: „Unser Versprechen garantiert ohne: geschmacksverstärkende Zusatzstoffe, Farbstoffe“. Christian hat ein Foto vom Kleingedruckten der Verpackungsrückseite hochgeladen, das zeigt: Der vermeintlich naturbelassene Eintopf enthält zehn Zusatzstoffe. Dem Verbraucher zufolge steht das im Kontrast zur Werbung auf der Vorderseite der Verpackung.
Beim Schummelmelder mitmachen ist einfach: Auf www.schummelmelder.de Foto von einem Produkt aus dem Supermarkt machen, hochladen auf dem Portal und in einem kurzen Kommentar erklären, warum man sich getäuscht oder in die Irre geführt fühlt. Seit dem Start der Mitmach-Plattform Mitte September haben Internetnutzer rund 50 Werbelügen kritisiert.
„Irreführende Werbung ist im Supermarkt leider an der Tagesordnung. Das muss sich ändern. Mit dem Schummelmelder wollen wir Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Plattform geben, auf der sie ihre Kritik an Werbelügen direkt öffentlich machen können. Denn die Erfahrung zeigt: Verbraucherprotest wirkt“, sagte Oliver Huizinga, Leiter Recherche und Kampagnen bei foodwatch.
foodwatch engagiert sich seit langem gegen Etikettenschwindel und fordert klarere Kennzeichnungsregeln. Die bisherigen Vorgaben schützten nicht vor irreführenden Angaben auf Lebensmittelpackungen, so foodwatch. Obwohl im EU-Lebensmittelrecht allgemein ein Verbot von Täuschung festgeschrieben sei, könnten in der Praxis Hersteller dennoch oft ganz legal schummeln und täuschen – weil zum Beispiel selbst Zuckerbomben mit Gesundheitsversprechen, unausgewogene Babyprodukte als kindgerecht oder hochverarbeitete Lebensmittel als „natürlich“ und „traditionell“ beworben werden dürften. Im Rahmen eines sogenannten REFIT-Prozesses soll das EU-Lebensmittelrecht (Basisverordnung 178/2002) zwar momentan überarbeitet werden. Der im April 2018 vorgelegte Reformvorschlag der Europäischen Kommission sieht allerdings keine Verbesserungen beim Schutz der Verbraucherinnen und Verbrauchern vor Täuschung vor, kritisierte foodwatch.
Um auf das Problem der legalen Verbrauchertäuschung im Lebensmittelbereich hinzuweisen, verleiht foodwatch seit 2009 den Goldenen Windbeutel. Bei der Online-Abstimmung können Verbraucherinnen und Verbraucher aus fünf nominierten Produkten die dreisteste Werbelüge des Jahres wählen. Auch für 2018 ist wieder eine Wahl zum Goldenen Windbeutel geplant.
Mitmach-Plattform gegen Werbelügen: www.schummelmelder.de
Aussender: Dario Sarmadi, foodwatch e.V.
Redaktion: Torben Gösch