Lübeck, 18.03.18 – Seit Anfang März 2018 sind bei der Lübecker
Kriminalpolizei vermehrt Strafanzeigen wegen Betruges eingegangen.
Unbekannte Täter hatten auf Onlineverkaufsportalen von Privatpersonen
angebotene Ware zunächst via „Paypal“ bezahlt, die Ware entgegen
genommen und danach die Zahlung online wieder storniert…
Der Verkäuferschutz greift in diesen Fällen nicht.
Die seit der letzten Woche angezeigten Betrugsfälle wiesen stets
dieselbe Masche auf:
Über das Onlineverkaufsportal „Ebay-Kleinanzeigen“ hatten mehrere
Geschädigte persönliche Ware zum Verkauf angeboten. Unbekannte Täter
kauften die angebotenen Waren und zahlten den Kaufpreis mittels der
Bezahlplattform „Paypal“. Die Geschädigten hatten jeweils auch einen
Zahlungseingang von „Paypal“ zu verzeichnen. Der unbekannte Käufer
holte dann vereinbarungsgemäß die Ware an der Haustür ab. Aufgrund
der eingegangenen Zahlung wurde die Ware auch an die unbekannte
Person herausgegeben. Kurze Zeit später wurde die „Paypal-Zahlung“
jedoch storniert und der Verkäufer hatte den Schaden.
Gemäß der Geschäftsbedingungen von Paypal konnten die Geschädigten
den entstandenen Schaden nicht geltend machen, weil der Käufer die
Ware persönlich abholte – der Verkäuferschutz greift in diesen Fällen
nicht.
Das Kommissariat 14 hat die Ermittlungen wegen des Verdachts des
mehrfachen Betruges aufgenommen. Bei persönlicher Abholung durch den
Käufer an der Haustür raten die Beamten dazu, die Ware gegen
Barzahlung auszuhändigen.
Aussender: Ulli Fritz Gerlach, Polizeidirektion Lübeck
Redaktion: Torben Gösch