Berlin, 06.03.18 – Der Ostsee-Aktionsplan soll bis spätestens 2021 überarbeitet werden, damit die Ostsee wieder in einen guten Zustand kommt. Auf diesen Fahrplan verständigten sich die UmweltministerInnen der Ostsee-Anrainerstaaten auf der Konferenz des Helsinki Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets (HELCOM) heute in Brüssel. Der neue Aktionsplan soll zusätzliche Maßnahmen enthalten, so die Erklärung der MinisterInnen…
Besonders dringend ist, die zu hohe Nährstoffbelastung der Ostsee zu senken.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks nannte in Brüssel drei
Prioritäten für den deutschen Beitrag zum Schutz der Ostsee: „Wir
müssen erstens die viel zu hohe Belastung mit Nähr- und Schadstoffen
senken, zweitens den Kampf gegen den Meeresmüll forcieren und drittens
die Biodiversität mit wirksamen Schutzgebieten erhalten. In allen drei
Bereichen wurden bislang zu wenig Fortschritte gemacht.“
Die MinisterInnen sind einvernehmlich zu der Schlussfolgerung gekommen,
dass die bisherigen Maßnahmen für eine gesunde Ostsee bis 2021 nicht
ausreichen. Die Konferenz bekannte sich zum vereinbarten
Ostseeaktionsplan, der angesichts neuer Herausforderungen nun
überarbeitet werden soll. Dabei geht es zunächst um die regional
bedeutenden Kernthemen der zu hohen Belastung mit Nähr- und Schadstoffen,
den Schutz der Biodiversität sowie maritime Aktivitäten, d.h.
Schifffahrt und Offshoreaktivitäten. Ausdrücklich sollen jedoch auch
globale Entwicklungen wie das Nachhaltigkeitsziel 14 (Ozeane) der Agenda
2030 mit einbezogen werden.
Hendricks: „In der Ostsee spiegelt sich, was wir auch aus Deutschland
kennen: überhöhte Nährstoffeinträge in Gewässer, im Wesentlichen aus
der Landwirtschaft, müssen deutlich zurückgefahren werden. In
Deutschland setzen wir mit einer revidierten Düngeverordnung und einer
neuen Klärschlammverordnung genau dort an. Die Bekämpfung der
Verschmutzung an der Quelle ist dabei für uns zwingend. Beim Schutz der
Meeresbiodiversität werden die im Herbst vergangenen Jahres in Kraft
getretenen Schutzgebietsverordnungen einen wichtigen Beitrag zur
Verbesserung des Zustands der Ostsee leisten.“
Die Helsinki-Kommission zum Schutz der Ostsee (HELCOM) besteht seit 1974
als zwischenstaatliche Kommission. Sie arbeitet fachlich/wissenschaftlich
und wurde von den Ostseeanrainern, darunter Deutschland, gegründet.
Aktuelle Grundlage ist das 1992 in revidierter Fassung gezeichnete
Helsinki-Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets. Es
handelt sich um ein Umweltübereinkommen, das die Anwendung des
Ökosystemansatzes in der Ostseeregion über den Ostseeaktionsplan (Baltic
Sea Action Plan, BSAP, 2007) und Zielerreichung bis 2021 (‚guter
Umweltzustand der Ostsee‘) im Wege der Kooperation fördert. Bis Sommer
2018 hat die EU Kommission als Vertragspartei den HELCOM Vorsitz inne,
gefolgt von Finnland (2018 bis 2020) und Deutschland (2020-2022).
Weitere Informationen: http://www.helcom.fi/
Aussender: Alexander Klus, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit
Redaktion: Torben Gösch