KIEL, 08.02.18 – Die Erklärung der Einkommenssteuer wird für die Bürgerinnen und Bürger einfacher: Erstmals müssen bei der Einkommensteuererklärung grundsätzlich keine Belege und separaten Aufstellungen mehr eingereicht werden…
Diese Regelung gilt für alle Erklärungen ab dem Veranlagungszeitraum 2017 und soll besonders die elektronische Steuererklärung über das Onlineportal ELSTER vereinfachen. Die Unterlagen sind entsprechend der gesetzlichen Regelungen aufzubewahren. Bei Bedarf fordert das Finanzamt diese an.
Zur weiteren Beschleunigung der Abläufe stehen zudem seit Beginn des Jahres in allen Finanzämtern zentrale Informations- und Annahmestellen (ZIAS) bereit. Wer von den Vorteilen der elektronischen Steuererklärung keinen Gebrauch machen und seine Erklärung persönlich abgeben möchte, kann hierzu die ZIAS des zuständigen Finanzamtes aufsuchen.
Ab Anfang März können die Finanzämter in Schleswig-Holstein mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2017 beginnen. Bis Ende Februar haben Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen Zeit, die für die Steuerberechnung benötigten Daten elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Dazu zählen beispielsweise Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zu Kranken- und Pflegeversicherung und zur Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen.
Arbeitnehmer können ihre Steuererklärung für das Jahr 2017 bis zum 31. Mai 2018 bei den Finanzämtern einreichen. Diese Frist wird ab dem kommenden Jahr um zwei Monate verlängert. Bürgerinnen und Bürger, die eine Steuerberatung in Anspruch nehmen, haben bis zum 31. Dezember 2018 Zeit, ihre Steuererklärung einzureichen.
Aussender: Svea Balzer, Finanzministerium (SH)
Redaktion: Torben Gösch