Kauder: Verfolgung von Christen muss noch stärker geächtet werden

Berlin, 10.01.18 – Unionsfraktion fordert Sonderbeauftragten der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit…

Das überkonfessionelle christliche Hilfswerk Open Doors veröffentlicht am heutigen Mittwoch seinen jährlichen Bericht zur Lage bedrängter und verfolgter Christen weltweit. Dazu erklärt der Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Volker Kauder:

„Der Bericht von Open Doors besorgt uns zutiefst. Auch dieser Bericht weist wie andere Untersuchungen darauf hin, dass Millionen von Christen weltweit ihren Glauben nicht frei bekennen und leben können. Für uns in unserem Land fast unvorstellbar gibt es Staaten und Regionen, in denen es lebensgefährlich sein kann, sich als Christ erkennen zu geben. Deutschland und Europa, aber auch die gesamte Weltgemeinschaft, Politik, Kirchen und Zivilgesellschaft müssen noch stärker als bisher den wachsenden religiösen Fanatismus ächten.

Auch durch den Einsatz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist es in den vergangenen Jahren gelungen, dass die deutsche Öffentlichkeit die Bedeutung der Religionsfreiheit mittlerweile stärker wahrnimmt. Es müssen politisch aber noch zusätzliche Schritte folgen. Dies ist auch eine Aufgabe für eine künftige Regierungskoalition, die wir gerade versuchen zu bilden.

Die Organisation Open Doors erinnert uns mit aller Deutlichkeit daran, dass sich die Lage auch und gerade für Christen in vielen Weltregionen nicht verbessert hat und sogar zuspitzt. Dies gilt insbesondere, wenn es sich bei ihnen um Menschen handelt, die ihr Menschenrecht auf freie Religionswahl mit einem Übertritt zum Christentum ausüben. Diese sogenannten Konvertiten werden oft auf dem Bildungs- und Arbeitsmarkt benachteiligt oder bekommen keinen oder nur schwer Zugang zu medizinischen oder staatlichen Hilfsleistungen. In einigen Ländern drohen ihnen Schikane und Vertreibung.

Ich habe Verständnis dafür, dass Open Doors sich um Flüchtlinge sorgt, die zum Christentum konvertiert sind, und denen jetzt die Abschiebung droht. In den Abschiebeverfahren ist selbstverständlich zu prüfen, ob diesen Personen in ihrem Heimatland Verfolgung droht. Dabei muss aber auch untersucht werden, ob ein Religionsübertritt unter Umständen nur zum Schein erfolgt ist. In jedem Asylverfahren muss das Recht ohne Wenn und Aber eingehalten werden, dies gilt für Christen wie für Muslime oder Angehörige anderer Religionen. Der Weltverfolgungsindex beschreibt die große Herausforderung, die der Religionsfreiheit durch den radikalen Islam erwächst und verweist auf die zunehmende Gefahr, die von nationalreligiösen Bewegungen wie dem Hindunationalismus oder von autoritären Staaten ausgeht. Vergessen werden darf aber nicht, dass auch Muslime unter den radikalen Islamisten leiden, etwa im Irak, in Syrien oder dem Jemen. Auch die muslimische Minderheit der Rohinggya in Myanmar kann ihren Glauben nicht frei leben und wurde vertrieben.

Die Unionsfraktion setzt sich seit Jahren für die Durchsetzung der Religionsfreiheit weltweit ein. Wir haben erfolgreich darauf gedrungen, einen EU-Sonderbeauftragten für Religionsfreiheit einzusetzen. Zusätzlich fordern wir nun einen eigenen Religionsbeauftragten auf Ebene der Bundesregierung, um dem Thema in Zukunft noch mehr Nachdruck zu verleihen. Wir werden in unserem Engagement für Religionsfreiheit nicht nachlassen.“

Hintergrund:

Nach dem Weltverfolgungsindex 2018 des überkonfessionellen christlichen Hilfswerks Open Doors werden mehr als 200 Millionen Christen aufgrund ihres Glaubens verfolgt. Unrühmlicher Spitzenreiter seit 2002 ist das abgeschottete kommunistische Nordkorea. Auf Platz zwei und drei folgen Afghanistan (2017: dritter Platz) und Somalia (2017: zweiter Platz). Bei der Verwendung des Begriffs „Verfolgung“ lehnt sich Open Doors an die Definition der UN an. Das UN-Flüchtlingshilfswerk verweist darauf, dass „eine Bedrohung des Lebens oder der Freiheit aufgrund von Ethnie, Religion, Nationalität[…] in jedem Fall als Verfolgung zu werten ist.“

Aussender: CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Redaktion: Torben Gösch