Berlin, 15.12.17 – Am heutigen Freitag veröffentlichten die Evangelische Kirche in Deutschland und die Deutsche Bischofskonferenz den zweiten ökumenischen Bericht zur Religionsfreiheit von Christen weltweit. Dazu erklärt der Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Volker Kauder:„Es ist eine traurige Tatsache: Weltweit wird das Menschenrecht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit verletzt und immer weiter eingeschränkt. Alle Religionen sind betroffen, auch muslimische Minderheiten wie etwa die Rohingya in Myanmar. Gleichzeitig zeigt der zweite ökumenische Bericht zur Religionsfreiheit, wie dramatisch sich die Lage auch und gerade für Christen darstellt.
Diese Entwicklung besorgt uns zutiefst. Wir begrüßen daher den mahnenden Weckruf beider großen Kirchen, sich um die Einhaltung der Religionsfreiheit in der Welt zu kümmern. Die Unionsfraktion wird in ihrem Engagement für die Religionsfreiheit nicht nachlassen und auch in dieser Legislaturperiode einen Schwerpunkt ihres außenpolitischen Wirkens darauf legen. Wir werden von der Bundesregierung einen neuen Bericht zur Lage der Religionsfreiheit in der Welt verlangen, und zwar dieses Mal länderspezifisch. Unabhängig von diesem Bericht werden wir im nächsten Jahr zur Lage der Religionsfreiheit eine Debatte im Deutschen Bundestag führen.
In den Länderberichten der beiden Kirchen wird deutlich, was Einschränkungen und Verletzungen des Menschenrechts auf Religionsfreiheit für das Leben der betroffenen Menschen bedeuten. Sehr oft nehmen auch die Diskriminierungen und Benachteiligungen, denen sie ausgesetzt sind, zuweilen Züge einer echten Verfolgung an. Es ist von großer Bedeutung, dass diese Not, dass dieses Leid, das auch am Beispiel von Einzelpersonen wie der wegen Blasphemie inhaftierten pakistanischen Christin Aisa Bibi geschildert werden, nicht vergessen wird. Dem ökumenischen Bericht kommt daher eine wichtige Rolle zu.
Dass der ehemalige Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für Religionsfreiheit, Professor Heiner Bielefeldt, mit einem Fachkapitel zur Nagelprobe der Religionsfreiheit, dem Recht auf den Glaubenswechsel, in diesem Bericht zu Wort kommt, ist ein großer Gewinn. Die Bedeutung des Rechts auf die freie Religionswahl für ein Zusammenleben der Religionsgemeinschaften muss deutlich unterstrichen werden.“
Aussender: CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Redaktion: Torben Gösch