Kiel, 07.02.17 – KIEL. Für die Sanierung von Innenstädten und Stadtquartieren stehen in Schleswig-Holstein in diesem Jahr insgesamt rund 55,3 Millionen Euro an Mitteln aus dem Städtebauförderungsprogramm zur Verfügung. Die Landesregierung stimmte am Dienstag (7. Februar) der entsprechenden Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund zu…
Die Finanzierung des Städtebauförderungsprogramms erfolgt in der Regel zu je einem Drittel durch den Bund, das Land und die Gemeinden. Auf jeden Euro des Bundes legen das Land und die geförderte Kommune jeweils einen weiteren Euro hinzu.
Abweichungen von dieser Grundregel sind allerdings auch in diesem Jahr möglich. So kann für einen Anteil von 12,5 Prozent der Bundesfinanzhilfen der kommunale Eigenanteil auf bis zu 10 Prozent abgesenkt werden, wenn es sich um Kommunen mit Haushaltsnotlage handelt. Im Programm 2016 lag der Wert noch bei 20 Prozent. Für Schleswig-Holstein bedeutet das, dass der Bund und das Land je 19,045 Millionen Euro bereitstellen. Das sind jeweils 3,807 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Die kommunale Seite muss jedoch die Bundes- und Landesgelder lediglich mit rund 17,2 Millionen Euro ergänzen.
Innenminister Stefan Studt zeigte sich zufrieden, dass das Niveau in der Städtebauförderung insgesamt gesteigert werden konnte und auch Kommunen in den Genuss von Städtebauförderungsmitteln kämen, die aus eigener Kraft ihren Eigenanteil nicht in der sonst üblichen Höhe aufbringen könnten. Die Städtebauförderung sei wirtschaftlich und kulturell bedeutsam. Sie sichere Aufträge und Beschäftigung im örtlichen Handwerk und Gewerbe. „Ein öffentlicher Euro löst in der Regel das sechs- bis achtfache an Bauinvestitionen aus“, sagte Studt. Das Ministerium wird auf der Grundlage der Anträge der Städte und Gemeinden konkret festlegen, welche Kommune in Schleswig-Holstein wie viel Geld für welches Projekt erhält.
Die staatlichen Finanzhilfen zur Unterstützung städtebaulicher Investitionen fließen in Innenstädte und Ortsteilzentren, um sie als Orte des Arbeitens und Wohnens zu stärken. Schwerpunkte sind die Reaktivierung brachliegender Industrie- und Bundeswehr-flächen, die Beseitigung sozialer und baulicher Missstände in so genannten städtischen Problemgebieten, die Wiederansiedlung von Handel und Gewerbe, die Sicherung der Daseinsvorsorgeinfrastruktur insbesondere im ländlichen Raum und der Denkmalschutz.
Aussender: Jana Ohlhoff, Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten (SH)
Redaktion: Torben Gösch