Die Landeshauptstadt Kiel hat das frühere Kleingartengelände an der Ecke Westring/Hasseldieksdammer Weg nicht unter Wert an die Firma Möbel Kraft verkauft, die dort ein Möbelhaus bauen will. Die Wertermittlung des Grundstücks sei nicht zu beanstanden, lautet das jetzt vorliegende abschließende Ergebnis einer Prüfung durch die Kommunalaufsicht im Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein…
Gegner des Möbel-Kraft-Projekts, die zuvor auch den gescheiterten Bürgerentscheid gegen das Projekt initiiert hatten, hatten die Kommunalaufsicht eingeschaltet. Sie hatten beim Verkauf des Grundstücks „Prüner Schlag“ einen Verstoß gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit gesehen.
Bereits im November 2015 hatte die Kommunalaufsicht erklärt, die Wertermittlung für das Grundstück sei rechtlich nicht zu beanstanden und der Verkauf des Grundstücks verstoße auch nicht gegen das Europäische Vergaberecht.
Die darauf folgende ergänzende Anfrage der Beschwerdeführer mit dem Vorwurf der Falschinformation der Ratsversammlung durch die Stadtverwaltung beantwortete die Kommunalaufsicht jetzt mit dem Ergebnis, dass sie in dem Verfahren keinen Rechtsverstoß erkennen könne. Auch die erneute Kritik am Verzicht auf eine öffentliche Ausschreibung des Grundstücks werde nicht geteilt.
Das Ergebnis der Prüfungen der Kommunalaufsichtsbeschwerde gegen die Stadt bringt Ruhe in die weitere Planung und Vorbereitung des Möbelmarktes. Oberbürgermeister Ulf Kämpfer sagte: „Man mag das Vorhaben von Möbel Kraft politisch unterschiedlich bewerten. Die Auseinandersetzung darf aber nicht basieren auf der Behauptung, es habe beim Grundstücksverkauf Unregelmäßigkeiten oder gar Rechtsverstöße gegeben. Dass sich die Landeshauptstadt Kiel diesbezüglich nichts vorzuwerfen hat, wurde durch die Kommunalaufsicht klipp und klar bestätigt.“
Aussender: Arne Gloy, Landeshauptstadt Kiel
Redaktion: TG