Schleswig-Holstein und Hamburg sagen verfassungsfeindlicher Hetze im Internet den Kampf an

KIEL. Das Landeskabinett hat heute (11. Januar) beschlossen, gemeinsam mit Hamburg eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat einzubringen, die zum Ziel hat, verfassungsfeindliche Propaganda auch dann bestrafen zu können, wenn sie vom Ausland aus betrieben wird. Wer sich vorübergehend im Ausland aufhält und von dort aus verfassungsfeindliche Inhalte ins Internet einstellt, bleibt bisher selbst dann straflos, wenn sich diese Inhalte an Adressaten in Deutschland richten…

Dazu erklärte Justizministerin Anke Spoorendonk: „Das geltende Recht ermöglicht es Täterinnen und Tätern, aus Deutschland gezielt ins Ausland zu reisen, um von dort aus ihre menschenverachtenden Gedanken im Inland zu verbreiten. Das ist in Zeiten des Internets, welches keine geografischen Grenzen kennt, nicht hinnehmbar. Rechtsextremistische Kennzeichen und Bilder findet man im Netz zuhauf. Von wo aus solche Inhalte hochgeladen werden, kann man Ihnen weder ansehen noch darf es eine Rolle spielen. Wer unter dem Schutz der Rechtsordnung in Deutschland lebt, muss konsequent verfolgt werden, wenn er unsere Grundwerte mit Füßen tritt – egal, von wo aus dies geschieht“, betonte die Ministerin.

Nach §§ 86 und 86a StGB macht sich strafbar, wer verfassungsfeindliche Propagandamittel oder Kennzeichen (z. B. Hakenkreuze) im Inland öffentlich verwendet. Der Bundesgerichtshof sprach 2014 einen Angeklagten frei, der von einem Computer in Tschechien aus eine Internetplattform mit dem Namen „Arische Musikfraktion“ gegründet und dort Abbildungen von Hakenkreuzen hochgeladen hatte. Grund für den Freispruch war die Begrenzung des geltenden Rechts auf Inlandstaten. Diese Gesetzeslücke wollen Schleswig-Holstein und Hamburg mit ihrer gemeinsamen Gesetzesinitiative schließen. „Extremistische Hetze im Internet stellt unsere Zivilgesellschaft vor neue Herausforderungen. Wenn rechte Rattenfänger im Internet ihr rassistisches Weltbild verbreiten, müssen wir dem konsequent entgegentreten und diese Täter auch dann bestrafen, wenn sie gezielt vom Ausland aus operieren“, so Spoorendonk.

Aussender: Oliver Breuer | Ministerium für Justiz, Kultur und Europa (SH)
Redaktion: TG