Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz setzt sich im Rahmen der europaweiten Marktüberwachungsaktion „Sweep“ erfolgreich für die Einhaltung der Informationspflichten der Verbraucherrechterichtlinie bei Online-Angeboten ein. Nach entsprechenden Hinweisen haben verschiedene Anbieter ihre Internetseiten bereits angepasst. Das BMJV arbeitet zusammen mit den europäischen Partnerbehörden daran, dass noch bestehende grenzüberschreitende Verstöße zeitnah abgestellt werden.
Hierzu erklärt der Parlamentarische Staatssekretär Ulrich Kelber:
„Vielfach stehen Menschen vor dem Problem, dass sie bei der grenzüberschreitenden Inanspruchnahme von Online-Diensten nicht transparent über ihre Rechte als Verbraucherinnen und Verbraucher informiert werden. Dabei sind es vor allem Informationen zu bestehenden Gewährleistungsrechten und Herstellergarantien, die vor Gefahren schützen und das Vertrauen in den europaweiten Online-Handel stärken können.
Der Erfolg der diesjährigen Aktion zeigt: Durch die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie ist es uns nun in vielen Fällen möglich, bei den Anbieterinnen und Anbietern innerhalb der Europäischen Union aktiv auf die Einhaltung von europaweit geltenden Standards hinzuwirken und so zu einem hohen Verbraucherschutzniveau innerhalb des gesamteuropäischen Binnenmarktes beizutragen.“
Hintergrund:
Der sog. Sweep ist eine jährliche europaweite, von der Europäischen Kommission koordinierte Maßnahme des europäischen Behördennetzwerks zur Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (Consumer Protection Cooperation, CPC-Netzwerk), zu dem auch das BMJV gehört. Das BMJV ist nach dem EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz Deutschlands zentrale Verbindungsstelle für die europäische Zusammenarbeit im wirtschaftlichen Verbraucherschutz. Zugleich ist es zuständige Behörde für die grenzüberschreitende Verfolgung einer Vielzahl von Regelungen, beispielsweise zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie.
Innerhalb von Deutschland wird der Sweep vom BMJV koordiniert. Das BMJV nahm dabei im Oktober 2014 zusammen mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) und der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. (Wettbewerbszentrale) 28 von europaweit 437 geprüften Internetseiten ins Visier. Mit der Anzahl der geprüften Seiten steht Deutschland damit auf dem dritten Platz im europäischen Vergleich.
Ausgewählt wurden Internetseiten, die elektronische Produkte wie beispielsweise Smartphones, Tablets oder Digitalkameras anbieten. Ziel war es, die Angebote insbesondere auf ihre Vereinbarkeit mit Regelungen zur Umsetzung der kürzlich in Kraft getretenen Verbraucherrechterichtlinie zu prüfen. Die vom BMJV untersuchten Seiten betrafen Anbieter mit Sitz im EU-Ausland, während vzbv und Wettbewerbszentrale Internetseiten von deutschen Betreibern unter die Lupe nahmen. Bei vielen vom BMJV untersuchten Internetseiten wurden Verstöße gegen verbraucherschutzrechtliche Regelungen wie Informationspflichten zu Garantien und Gewährleistungen bei Produktmängeln festgestellt.
Das BMJV hat die zuständigen Behörden im jeweiligen EU-Mitgliedsland aufgefordert, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um unverzüglich eine Einstellung der Verstöße zu bewirken. Einige Verfahren konnten bereits erfolgreich abgeschlossen werden. Die noch bestehenden Verstöße werden vom BMJV in Zusammenarbeit mit den Partnerbehörden mit Nachdruck weiter verfolgt.
Weitere Informationen zum „Sweep“ finden sich auf der Homepage der Europäischen Kommission.
Aussender: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Redaktion: TG / Hallo-Holstein