Die Bundesanwaltschaft hat am 10. Januar 2011 vor dem
Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main Anklage
gegen
den 25-jährigen deutschen und türkischen Staatsangehörige Adnan V.
wegen des Verdachts der Werbung um Mitglieder oder Unterstützer
für ausländische terroristische Vereinigungen in drei Fällen erhoben
(§ 129 Abs. 1, § 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 5 StGB, § 53 StGB).
Der Angeschuldigte ist zudem verdächtig, ein Explosionsverbrechen in
Tateinheit mit einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie eine
weitere schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben (§
89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 und 3, § 310 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 52, § 53
StGB).
Dem Angeschuldigten wird in der nunmehr zugestellten
Anklageschrift zur Last gelegt, von Oktober 2007 bis September 2008
in drei Fällen im Internet Propagandamaterial von Al Qaida und Al
Qaida im Zweistromland verbreitet zu haben. Durch die
Veröffentlichung dieser Botschaften, deren Intention sich der
Angeschuldigte zu eigen machte, zielte er darauf ab, für diese
terroristischen Organisationen Sympathisanten zu mobilisieren und
einen möglichst großen Personenkreis zu erreichen, um so Mitglieder
oder Unterstützer für diese Organisationen zu gewinnen.
Darüber hinaus soll der Angeschuldigte in seiner Wohnung in
Offenbach am Main bis Anfang Oktober 2009 Geräte und Materialien für
eine Sprengvorrichtung hergestellt und verwahrt haben. Dabei handelt
es sich um Fernzündungsvorrichtungen sowie kleinere Mengen eines
explosionsgefährlichen Gemischs. Mit der beabsichtigten
Sprengstoffexplosion, die allerdings nicht über das Stadium der
Vorbereitung hinausgelangte, wollte er seinen Beitrag zum globalen
„Jihad“ in der Bundesrepublik Deutschland leisten.
Der Angeschuldigte ist ferner hinreichend verdächtig, im September
2009 eine dritte Person über das Internet in der Herstellung,
Handhabung und Lagerung von Sprengstoffen unterwiesen zu haben. Dabei
soll ihm bekannt gewesen sein, dass dieser Dritte mit dem vom
Angeschuldigten erworbenen Wissen einen islamistisch motivierten
Sprengstoffanschlag zur Tötung von „Ungläubigen“ und „Abtrünnigen“
durchführen wollte.
Adnan V. wurde am 1. Oktober 2009 in Offenbach am Main
festgenommen . Er befand sich bis zum 29. Juli 2010 in
Untersuchungshaft.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)