Anklage wegen Mitgliederwerbung für terroristische Vereinigungen im Ausland

Die Bundesanwaltschaft hat am 10. Januar 2011 vor dem

Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main Anklage

gegen

 

den 25-jährigen deutschen und türkischen Staatsangehörige Adnan V.

wegen des Verdachts der Werbung um Mitglieder oder Unterstützer

für ausländische terroristische Vereinigungen in drei Fällen erhoben

(§ 129 Abs. 1, § 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 5 StGB, § 53 StGB).

Der Angeschuldigte ist zudem verdächtig, ein Explosionsverbrechen in

Tateinheit mit einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie eine

weitere schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben (§

89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 und 3, § 310 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 52, § 53

StGB).

 

Dem Angeschuldigten wird in der nunmehr zugestellten

Anklageschrift zur Last gelegt, von Oktober 2007 bis September 2008

in drei Fällen im Internet Propagandamaterial von Al Qaida und Al

Qaida im Zweistromland verbreitet zu haben. Durch die

Veröffentlichung dieser Botschaften, deren Intention sich der

Angeschuldigte zu eigen machte, zielte er darauf ab, für diese

terroristischen Organisationen Sympathisanten zu mobilisieren und

einen möglichst großen Personenkreis zu erreichen, um so Mitglieder

oder Unterstützer für diese Organisationen zu gewinnen.

 

Darüber hinaus soll der Angeschuldigte in seiner Wohnung in

Offenbach am Main bis Anfang Oktober 2009 Geräte und Materialien für

eine Sprengvorrichtung hergestellt und verwahrt haben. Dabei handelt

es sich um Fernzündungsvorrichtungen sowie kleinere Mengen eines

explosionsgefährlichen Gemischs. Mit der beabsichtigten

Sprengstoffexplosion, die allerdings nicht über das Stadium der

Vorbereitung hinausgelangte, wollte er seinen Beitrag zum globalen

„Jihad“ in der Bundesrepublik Deutschland leisten.

 

Der Angeschuldigte ist ferner hinreichend verdächtig, im September

2009 eine dritte Person über das Internet in der Herstellung,

Handhabung und Lagerung von Sprengstoffen unterwiesen zu haben. Dabei

soll ihm bekannt gewesen sein, dass dieser Dritte mit dem vom

Angeschuldigten erworbenen Wissen einen islamistisch motivierten

Sprengstoffanschlag zur Tötung von „Ungläubigen“ und „Abtrünnigen“

durchführen wollte.

 

Adnan V. wurde am 1. Oktober 2009 in Offenbach am Main

festgenommen . Er befand sich bis zum 29. Juli 2010 in

Untersuchungshaft.

 

Der Generalbundesanwalt beim             Bundesgerichtshof (GBA)