In den gestrigen Abendstunden vollstreckten Ermittler
des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein im Aufrage der
Staatsanwaltschaft Kiel zwei Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts
Kiel für Wohnungen in Neumünster.
Die Ermittlungen wegen Verdachts der Bedrohung und Beleidigung
richten sich gegen den 18 jährigen Betreiber der Internetseite
„islamic-hacker-union“. Über diese Internetseite wurden in kurzer
Zeitabfolge Bedrohungen und Beleidigungen gegen den Vorsitzenden der
jüdischen Gemeinde Pinneberg im Zusammenhang mit kritischen
Auffassungen zu der Assunah-Moschee in Pinneberg veröffentlicht.
Die Ermittler sicherten bei den Durchsuchungen Beweismittel,
Datenträger sowie die Computeranlage des bereits mehrfach polizeilich
in Erscheinung getretenen Beschuldigten. Ergänzend wurde die Sperrung
der Internetseite über den Provider erreicht. Nach einem
Vernehmungsangebot mit eingehender „Gefährderansprache“ und
erkennungsdienstlicher Behandlung wurde der 18 Jährige nach Abschluss
der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen. Die Auswertungen der
sichergestellten Beweismittel für das laufende Ermittlungsverfahren
werden nun einige Zeit in Anspruch nehmen.
Landeskriminalamt Schleswig-Holstein