Landesregierung zum Pflegebonus in der Altenpflege: Arbeitgeber müssen bis 19. Juni Sammelanträge für die Erstattung stellen

  • Info und Verfahren des GKV-Spitzenverband online

Kiel, 11.06.20 – Die Landesregierung erinnert Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber daran, die Anträge zur Erstattung des Pflegebonus für die in den Altenpflege-Einrichtungen beschäftigen Pflegekräfte jetzt bei den Pflegekassen zu stellen…Das Verfahren über den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen dazu ist online und sieht eine Antragsfrist noch bis zum 19. Juni vor…

Pflegekräfte sollen als Zeichen der gesellschaftlichen Anerkennung in der Corona-Pandemie die Zahlung einer einmaligen Sonderleistung erhalten. Der Bundestag hatte einen Beschluss gefasst, nachdem Beschäftigte in zugelassenen ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen (nach § 72 SGB XI), einschließlich der stationären Hospize, die über eine Zulassung als Pflegeeinrichtung (nach § 72 SGB XI) verfügen, sowie der zugelassenen Betreuungsdienste (nach § 71 Absatz 1a SGB XI) die Sonderzahlung erhalten.

Die Arbeitgeber der genannten Einrichtungen haben (aufgrund § 150a SGB XI) ihren Beschäftigten im Jahr 2020 diese einmalige steuerfreie Sonderleistung in Abhängigkeit des Tätigkeitsfelds und -umfangs zukommen zu lassen. Die Arbeitgeber können ihrerseits den Betrag bei den für sie örtlich zuständigen Pflegekassen erstatten lassen. Ein „Musterformular zur Geltendmachung von Corona-Prämien für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen finden Pflege-Arbeitgeber neben Hinweisen zum Verfahren auf der Website des GKV-Spitzenverbandes:

https://www.gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/richtlinien_vereinbarungen_formulare/richtlinien_vereinbarungen_formulare.jsp

Mit Antragstellung wird neben dem Anteil der Pflegekassen automatisch auch ein zusätzlicher Anteil des Landes Schleswig-Holstein ermittelt und in einer Gesamtsumme mit angewiesen. Eine separate Abrechnung des Landesanteils erfolgt dabei nicht. Auf der genannten Webseite finden Arbeitgeber unter der „Liste der zuständigen Pflegekassen für die Auszahlung der Corona-Prämie“ auch eine nach Kreisen und kreisfreien Städten aufgeschlüsselte Übersicht der für die Arbeitgeber jeweils zuständigen Ansprechpartner der Pflegekassen, siehe für Schleswig-Holstein Reiter „SLH“ in dem entsprechenden Tabellen-Dokument.

Der Pflegebonus des Bundes von einmalig bis zu 1.000 Euro wird durch die Pflegekassen getragen. Das Land Schleswig-Holstein wird diesen Betrag – in Umsetzung eines Beschlusses des Schleswig-Holsteinischen Landtages vom 07. 05.2020 in Abhängigkeit des Tätigkeitsfelds und -umfangs des jeweiligen Beschäftigten um ein weiteres Drittel – also im Höchstfall um bis zu 500 Euro auf dann bis zu 1.500 Euro – für die im die Land tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufstocken. Dies gilt analog zu den Regelungen des Bundes für die jeweils genannten Beschäftigten. Darüber hinaus wird das Land Schleswig-Holstein auch Pflegekräften aus Kliniken einen entsprechenden Pflegebonus in einem gesonderten Verfahren zukommen lassen, das derzeit erarbeitet wird.

Die Gesamtleistung für die Pflegekräfte ist folgendermaßen gestaffelt:

  • Kräfte, die hauptsächlich in der pflegerischen Betreuung arbeiten, erhalten einen Bonus bis zu 1.000 Euro.
    Dieser wird vom Land mit bis zu 500 Euro ausgestockt, so dass der Pflegebonus insgesamt bis zu 1.500 Euro betragen kann.
  • Kräfte, die mindestens 25 % ihrer Arbeitszeit in direkter Arbeit mit den Pflegebedürftigen verbringen, erhalten 667 Euro.
    Dieser wird vom Land mit bis zu 333 Euro ausgestockt, so dass der Pflegebonus insgesamt bis zu 1.000 Euro betragen kann.
  • Sonstige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Pflegeeinrichtung erhalten bis zu 334 Euro.
    Dieser wird vom Land mit bis zu 166 Euro ausgestockt, so dass der Pflegebonus insgesamt bis zu 500 Euro betragen kann.
  • Auszubildende in den Pflegeberufen erhalten bis zu 600 Euro.
    Dieser wird vom Land um 300 Euro ausgestockt, so dass der Pflegebonus insgesamt bis zu 900 Euro betragen kann.

Diese Beträge beziehen sich jeweils auf Vollzeitbeschäftigte, bei Teilzeittätigkeit wird der Pflegebonus entsprechend anteilig gezahlt.

Aussender: Christian Kohl. Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren (SH)
Redaktion: Torben Gösch