Corona: Soforthilfe-Anträge in Schleswig-Holstein ab sofort nicht mehr per E-Mail sondern über Online-Formular

  • Buchholz: Schon über 200 Anträge auf Darlehen aus Mittelstands-Sicherungsfonds

Kiel, 02.04.20 – Aufgepasst bei allen neuen Anträgen auf Corona-Soforthilfe-Zuschuss: Ab sofort können Anträge nicht mehr per Mail über das bisherige Funktions-Postfach bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) eingereicht werden, sondern nur noch direkt über das neue Online-Formular unter www.ib-sh.de/antragsupload

Informationen zum Programm, die meist gestellten Fragen und Antworten („FAQ“), eine Anleitung für das neue Verfahren und das neue Antragsformular finden sich auch im Downloadbereich im unteren Bereich der Seite: www.ib-sh.de/produkt/corona-soforthilfe-programm/. Sämtliche über den bisherigen Weg gestellten Anträge werden selbstverständlich mit Hochdruck weiterbearbeitet. Bis heute (2. April, 12 Uhr) wurden 41.475 Anträge auf Zuschüsse gestellt – davon bereits 270 Anträge über das neue Online-Formular, 3075 Anträge bewilligt und 26,8 Millionen Euro zur Auszahlung angewiesen.

Laut Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz und dem Vorstandsvorsitzenden der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Erk Westermann-Lammers, berücksichtigt das neue Online-Antragsformular unter anderem die jüngsten Ergänzungen des Zuschuss-Programms. So konnte das Land in Verhandlungen mit dem Bund unter anderem erreichen, dass auch alle jungen Unternehmen einen Zuschuss beantragen können oder dass der Bezug von Arbeitslosengeld von Gewerbetreibenden kein Ausschluss-Kriterium mehr ist.

„Es ist uns wichtig, die Gelder so schnell wie möglich auszuzahlen, um der Bezeichnung ‚Soforthilfe‘ gerecht zu werden. Daher zahlt die Investitionsbank die Zuschüsse nach einer Kurzprüfung sofort aus, ohne dass die Antragsteller zuvor einen Bescheid erhalten“, sagte Buchholz. Durch die elektronische Umstellung des Antragsprozesses müssten die Anträge nicht länger manuell erfasst werden. „Davon erhoffen wir uns eine Beschleunigung, auch wenn die Flut der mehreren zehntausend Anträge eine Herkulesaufgabe bleibt“, so der Minister. Wichtig sei vor allem, dass nur vollständig ausgefüllte und mit allen notwendigen Anlagen versehenen Anträge eingereicht werden.

Wie Buchholz und Westermann-Lammers weiter sagten, seien inzwischen auch die Hilfen über den Mittelstands-Sicherungsfonds des Landes angelaufen. Sparkassen und Privatbanken seien nun flächendeckend in der Lage, Darlehen in Höhe von bis zu 750.000 Euro an die besonders hart betroffenen Betriebe des Beherbergungsgewerbes und der Gastronomie auszugeben. Dafür hatte die Landesregierung bereits vor zwei Wochen 300 Millionen Euro aus ihrem 500-Millionen-Euro-Hilfspaket bereitgestellt.

Westermann-Lammers: „Für Darlehen aus dem Mittelstandssicherungsfonds sind schon weit mehr als 200 Anträge eingegangen. Gestern haben wir bereits rund fünf Millionen Euro ausgezahlt. Mit den zunächst zinslosen Darlehen wollen wir verhindern, dass es in der für Schleswig-Holstein sehr wichtigen Branche der Hotels und Gaststätten zu einer Kreditklemme kommt. Dabei arbeiten wir sehr eng mit den Hausbanken zusammen, bei denen die Anträge eingereicht werden müssen. Die Hausbanken beteiligen sich mit jeweils mindestens 10 Prozent an den Finanzierungen. Sie gehen also selbst mit ins Risiko und leisten damit einen wichtigen Beitrag, die Herausforderungen durch die Corona-Krise zu bewältigen.“

Aussender: Harald Haase. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (SH)
Redaktion: Torben Gösch