Corona: Hinweise zu Reiserückkehrern sowie Umgang mit Reiserückkehrern in Kliniken in Schleswig-Holstein

KIEL, 22.03.20 – Das Gesundheitsministerium gibt nachfolgende Hinweise und Einordnung zu COVID-19 und dem Umgang mit Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrern. Die Hinweise sind insbesondere auch für Betroffene des medizinischen Bereiches wichtig…

Auch wenn aufgrund der allgemeinen Entwicklung mit beginnender (bzw. z.T. bereits fortgeschrittener) Viruszirkulation auf Bevölkerungsebene die Bedeutung der Reiserück-kehrer für Deutschland in den Hintergrund rückt, wird in Schleswig-Holstein bis auf Weite-res am grundsätzlichen Vorgehen und – soweit indiziert – an der Testung von symptoma-tischen Reiserückkehrern festgehalten.

Betretungsverbote für Reiserückkehrer aus Risikogebieten und besonders be-troffenen Regionen für bestimmte Einrichtungen – darunter öffentliche Einrichtun-gen, Kliniken, Pflegeeinrichtungen – bleiben bestehen. Aufgrund des derzeit noch stattfindenden Eintrags des Erregers nach Schleswig-Holstein durch Reiserückkehrer wird das Betretungsverbot aufrechterhalten. Medizinisches Personal, das von Reisen aus betroffenen Gebieten zurückkehrt, ist hiervon auch betroffen. Auf die Einhaltung ist zu achten.

Hinweis für den medizinischen Bereich zur Diagnostik: Grundsätzlich sind vorrangig Personen mit „Kontakt zu einem bestätigten Fall“ zu testen. Personen, von denen anzu-nehmen ist, dass sie aufgrund eines geographischen Aufenthalts ein höheres Infektions-risiko haben, werden als Kontakte zu einem bestätigten Fall eingestuft und

  • Maßnahmen der Quarantäne eingeleitet
  • bei respiratorischen Symptomen prioritär getestet
    Vorrangig zu testen ist außerdem bei Hinweisen auf eine virale Pneumonie und
  • bei Personen, die respiratorische Symptome haben und im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit in Kontakt mit vulnerablen Gruppen/ Menschen mit einem hohen Risiko für schwere Erkrankungen stehen.

Grundsätzlich gilt: Stellen Sie Kontakte ein, bleiben Sie 14 Tage zu Hause, wenn Sie aus Risikogebieten oder besonders betroffenen Gebieten kommen oder dort innerhalb der letzten 14 Tage waren. Vom RKI definierte und jetzt aktualisierte Gebiete:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html

Personen, die ärztlichen Rat benötigen, sollten sie telefonisch melden und nicht in die Praxen gehen: Die Kassenärztliche Vereinigung bittet darum, die 116117 nur anzurufen, wenn Erkältungssymptome – auch mit Fieber – bestehen und in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einem positiv getesteten Menschen bestand oder man sich im einem Risiko-gebiet befand. Anderen Personen mit Erkältungssymptomen werden gebeten, zu Hause zu bleiben, sich zu beobachten und ihren Hausarzt bei Bedarf telefonisch zu kontaktieren. Auf diese Weise können die Leitungen unter 116117 für dringende Fälle genutzt werden.

Aussender: Peter Höver, Eugen Witte, Patrick Kraft. Staatskanzlei Schleswig-Holstein
Redaktion: Torben Gösch