Jörg Hansen zu TOP 24 „Brandschutz in Garagen und Parkhäusern“

Kiel, Stockelsdorf, 20.02.20 – In seiner Rede zu TOP 24 (Für effektiven Brandschutz in Garagen und Park-häusern – Brandrisiken von elektrisch oder durch Gas betriebenen Kraftfahrzeugen in der Neufassung der Garagenverordnung berücksichtigen) er-klärt der stellvertretende innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen..

„Brennt ein E-Auto, ist es schwierig, das Feuer zu löschen. ‚Das Problem ist, die Dinger brennen zu lang‘, so sagte mir einmal ein Praktiker, mit dem ich mich über das Problem unterhalten habe. Wasser darauf, Feuer aus – das funktioniert hier nicht. Aber es reicht nicht aus, die Garagenverordnung zu ändern, um das Problem zu lösen.

Man muss sich schon näher mit dem Thema beschäftigen als es der Antrag macht. Nach den bisherigen Erfahrungen brennen Elektroautos nicht häufiger als Verbrenner, tendenziell sogar seltener. Sowohl Elektro- als auch Hybridfahrzeuge werden zertifiziert und unter strenger Kontrolle produziert, um mögliche Fehler weitestgehend auszuschließen. Trotzdem ist es richtig, sich mit den Folgen eines eher unwahrscheinlichen Brandfalles zu befassen. Und das wird getan.

Die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) und der Deutsche Feuerwehrverband stellen hierzu fest, dass von zertifizierten Elektrofahrzeugen in etwa vergleichbare Gefahren ausgehen wie von Fahr-zeugen mit anderen Antriebsarten. Im Brandfall ist auch bei Elektroautos das Löschen mit Wasser das Mittel der Wahl. Wenn das Feuer gelöscht ist, sollte die Temperaturentwicklung im Bereich der Batterie mittels Wärmebildkamera beobachtet werden, um einer eventuellen Wiederentzündung der Batterie rechtzeitig entgegenzuwirken. Das sind die offiziellen Empfehlungen der Experten und ich weiß, dass wir uns auf unsere bestens ausgebildeten Feuerwehrleute im Land verlassen können. Und sie sind sogar besser als der Antrag es vermuten lässt: Die Feuerwehr in Neustadt hat jetzt den Ernstfall trainiert. Dafür wurde extra ein Container angefertigt, in dem ein Auto versenkt werden kann.

Was die Garagenverordnung betrifft, die in Kürze wieder neu verkündet wird, gehe ich fest davon aus, dass sie sich erneut an der aktuell gültigen Muster-Garagenverordnung der Länder orientieren wird. Bei der Garagenverordnung handelt es sich um Gefahrenabwehrrecht. Selbstverständlich müssen die Regelungen auf der Höhe der Zeit sein und auch den Erfordernissen veränderter Antriebstechniken Rechnung tragen. Derzeit werden jedoch von Experten keine besonderen Anforderungen im Baurecht gesehen. Anforderungen grundlos zu erhöhen, würde die Neubaukosten nur unnötig in die Höhe treiben. Fest steht für uns aber auch: Sobald es neue Er-kenntnisse in Forschung und Praxis geben sollte, wie der Brandschutz in Garagen und Parkhäusern weiter optimiert werden könnte, sollten diese Erkenntnisse selbstverständlich zügig in die Rechtspraxis umgesetzt werden. Einer Aufforderung des Landtages an die Landesregierung bedarf es dazu aber nicht.

Die AfD versucht, eine fachliche Kompetenz zu vermitteln, die sie einfach nicht hat. Es fehlen zum Beispiel konkrete Vorschläge zur Verkleinerung der Rauchabschnitte. Sollen es Trennmauern oder Stellwände sein? Des-halb können wir den vorliegenden Antrag der AfD guten Gewissens ablehnen. Er ist schlichtweg überflüssig. Es scheint mir, dass es der AfD in erster Linie auch nicht um den Brandschutz geht, sondern nach einem Thema gesucht wurde, um neue Antriebstechniken zu diskreditieren. Technischer Fortschritt ist nicht ihr Thema. Übrigens: Wenn die Brandrisiken wirklich so groß sind, wie die AfD zu wissen meint, müsste sie eigentlich ein Parkverbot für Elektroautos in Garagen und Parkhäusern fordern. Das wäre immer-hin konsequent. Denn die geforderte Verschärfung der Garagenverordnung hätte aufgrund des Bestandsschutzes lediglich Auswirkungen auf Neubauten und würde für vorhandene Garagen oder Parkhäuser nicht gelten.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann ich also keinen Handlungsbedarf erkennen. Die brandschutzrechtlichen Anforderungen sind bereits hoch und werden laufend überprüft. Im unwahrscheinlichen Brandfall können wir uns auf unsere gut ausgebildeten und ausgestatteten Feuerwehren verlassen. Wir sollten daher zwei Dinge im Blick behalten: Erstens Hinweise und Empfehlungen von Experten aufnehmen und dort regeln, wo es einen Regelungsbedarf gibt und zweitens den Weg einer guten und professionellen Ausstattung der Feuerwehren im Lande konsequent fortsetzen.

Die Feuerwehren sind es nämlich, die sich alltäglich in schwierigen Einsätzen bewähren.“

Aussender: Eva Grimminger. FDP- Fraktion im Schleswig-Holstein
Redaktion: Torben Gösch