Innenminister Grote im Landtag: Für Suchtprävention, Spieler- und Jugendschutz dient Schleswig-Holsteins Regelung als Vorbild

KIEL, 20.02.20 – Innenminister Hans-Joachim Grote hat sich in seinem Debattenbeitrag zum TOP 16 „Neuregelung des Glücksspiels“ überzeugt gezeigt, dass die sich abzeichnenden Änderungen des Glücksspielstaatsvertrages nach schleswig-holsteinischem Vorbild eine erfolgreiche Regulierung von Glücksspielarten wie Sportwetten, Virtuelles Automatenspiel, Online-Poker und Online-Casino ermöglichen werden…

Er werde auf allen Ebenen dafür werben, die zentrale Glücksspielregulierungsbehörde in Schleswig-Holstein anzusiedeln.

„Die erklärten Ziele des Glücksspielstaatsvertrages sind Suchtprävention, Spieler- und Jugendschutz. Die Landesregierung hat sich in den Verhandlungen intensiv für eine Regulierung eingesetzt, die diesen Zielen tatsächlich gerecht wird. Das nun erzielte Ergebnis kann sich sehen lassen“, so Grote im Landtag.

Die in Schleswig-Holstein bereits 2012 geschaffenen ordnungsrechtlichen und technischen Anforderungen an die Anbieter seien erfolgreich in die Verhandlungen mit den anderen Ländern eingebracht worden.

„Für die damals getroffenen Regelungen ist Schleswig-Holstein viel kritisiert worden. Aus heutiger Sicht lässt sich aber feststellen, dass unsere Regeln mutig und fortschrittlich waren“, so Grote.

So sei der seit 2014 in Schleswig-Holstein erfolgreich praktizierte „Safe-Server“ in den Vertragsentwurf aufgenommen worden. Der Server ermögliche den Aufsichtsbehörden eine jederzeitige Kontrolle. Denn Anbieter haben ein technisches System einzurichten und zu betreiben, welches sämtliche für die Durchführung der Glücksspielaufsicht erforderlichen Daten erfasst.

Der Innenminister hob weitere wesentliche und beispielgebende Punkte der für den Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag hervor:

1)        Die Verpflichtung der Anbieter, sich an eine anbieterübergreifende Sperrdatei zum Ausschluss gesperrter Spieler anzuschließen.

2)        Die Pflicht, ein auf Algorithmen basierendes und automatisiertes System zur Früherkennung glücksspielsuchtgefährdeter Spieler und von Glücksspielsucht einzusetzen.

3)        Die Verpflichtung der Glücksspielanbieter, Spielerinnen und Spieler vor Beginn des Spiels über die jeweils kumulierten Einsätze, Gewinne und Verluste der vorangegangenen 30 Tage zu informieren.

4)        Die Verpflichtung der Anbieter, in Intervallen von einer Stunde einen sogenannten automatischen Check des Spielverhaltens vorzunehmen.

5)        Die Verpflichtung der Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen, eine Funktion zur Verfügung stellen, mit der festgelegt werden kann, Gewinne über einem bestimmten Betrag automatisch auszuzahlen.

6)        Die Verpflichtung der Anbieter, die Auswahl des Onlinepokertisches anbieterseitig automatisiert per Zufallsgenerator vorzunehmen.

Auch bei der Anwendung der Regelungen habe Schleswig-Holstein inden vergangenen Jahren auch viele wertvolle Erfahrungen gesammelt. „Ich freue, in meinem Haus so viel technisches Know-how und Fachwissen zu haben und nun zu einem deutschlandweiten Vorreiter zu gehören“, betonte der Minister.

Deshalb begrüße er den Wunsch des Landtags, die zentrale Glücksspielregulierungsbehörde in Schleswig-Holstein anzusiedeln, und werde auf allen Ebenen dafür werben.

Aussender: Dirk Hundertmark,  Tim Radtke. Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration(SH)
Redaktion: Torben Gösch