Deutsches Kinderhilfswerk sieht Schleswig-Holstein bei Kinderrechten auf einem sehr guten Weg

Berlin, Kiel, 04.12.19 – Das Deutsche Kinderhilfswerk sieht Schleswig-Holstein bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention auf einem sehr guten Weg. Das ist das zentrale Ergebnis des ersten „Kinderrechte-Index“ für die Bundesrepublik Deutschland, den das Deutsche Kinderhilfswerk heute in Berlin vorgestellt hat…

In der Pilotstudie „Kinderrechte-Index“ werden Beispiele guter Umsetzung, aber auch die kinderrechtlichen Entwicklungsbedarfe in den einzelnen Bundesländern aufgezeigt. Damit ist der Index ein geeignetes Instrument für Landesregierungen, die Stärken und Schwächen ihrer Kinder- und Jugendpolitik zu überprüfen und diese gezielt zu verbessern.

Im Gesamtergebnis schneiden Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Schleswig-Holstein überdurchschnittlich ab. Dies bedeutet, dass in diesen Bundesländern die Kinderrechte vergleichsweise am besten umgesetzt werden. Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen liegen im Durchschnitt. Hamburg, Hessen, Saarland und Sachsen-Anhalt sind insgesamt unterdurchschnittlich eingeordnet.

In der Pilotstudie „Kinderrechte-Index“ wurden fünf Kinderrechte in den Mittelpunkt gestellt: das Recht auf Beteiligung, das Recht auf Gesundheit, das Recht auf angemessenen Lebensstandard, das Recht auf Bildung, sowie das Recht auf Ruhe und Freizeit, Spiel und Erholung. Besonders gut werden dabei für Schleswig-Holstein die Umsetzung der Kinderrechte auf Beteiligung, auf Bildung, auf einen angemessenen Lebensstandard sowie auf Ruhe und Freizeit, Spiel und Erholung beurteilt, insbesondere die in der Gemeindeordnung abgesicherte verpflichtende Beteiligung von Kindern auf kommunaler Ebene, die Förderung von Familienurlauben für einkommensschwächere und kinderreiche Familien, der geringe Anteil von Schülerinnen und Schülern an Förderschulen, und die Verankerung von Kinderinteressen in der Landesbauordnung. Beim Recht auf Gesundheit werden die größten Entwicklungsbedarfe gesehen, beispielsweise bei der Zahl der Kinderunfälle im Straßenverkehr.

„30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention stehen wir in Deutschland kinderrechtlich vor einem föderalen Flickenteppich. Und auch innerhalb der Bundesländer sehen wir Licht und Schatten, da macht Schleswig-Holstein keine Ausnahme. Das Land hat sehr deutliche Stärken, vor allem bei der Umsetzung der Rechte auf Beteiligung, auf Bildung, auf einen angemessenen Lebensstandard sowie auf Ruhe und Freizeit, Spiel und Erholung, doch die Kinderrechte müssen in allen Lebensbereichen von Kindern vollumfänglich umgesetzt werden. Daher hoffen wir sehr, dass Schleswig-Holstein den Kinderrechte-Index zum Anlass nimmt, von den Stärken anderer Bundesländer zu lernen, die Verbesserungsbedarfe ihrer Kinder- und Jugendpolitik zu überprüfen und diese gezielt anzugehen. So sehen wir beispielsweise bei der Verankerung von Beteiligungsrechten in der Landesverfassung, bei der Bekanntheit staatlicher Vergünstigungen für Kinder aus finanziell schlechtergestellten Familien oder bei der Schüler-Lehrer Quote noch Luft nach oben“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Mit dem Kinderrechte-Index haben wir eine empirische Grundlage zur Beurteilung der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in den Bundesländern geschaffen. Damit können die Bundesländer erstmals in dieser Hinsicht systematisch miteinander verglichen werden. Bei der Erstellung des Kinderrechte-Index wurde auch deutlich, dass es in Deutschland noch große Datenlücken für die vollständige Erfassung der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen in Deutschland gibt. Darum versteht sich die Pilotstudie auch als Impulsgeberin an staatliche Akteurinnen und Akteure, die Sammlung von kinderrechtlich relevanten Daten zu prüfen, Lücken zu schließen oder bereits vorhandene Daten öffentlich zugänglich zu machen“, sagt Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes und Leiterin des Wissenschaftlichen Beirates zum Kinderrechte-Index.

Der Kinderrechte-Index des Deutschen Kinderhilfswerkes basiert auf einem Methodenmix. So werden auf Grundlage von bereits verfügbaren öffentlichen Daten und eigenen Datenerhebungen 64 Kinderrechte-Indikatoren gebildet. Dabei wurden durch das Deutsche Kinderhilfswerk eigene Analysen zu Rahmenbedingungen wie Gesetzen, Institutionen, Netzwerken und Programmen durchgeführt sowie Daten durch repräsentative Umfragen unter Kindern und Eltern in den Bundesländern erhoben. In schriftlichen Befragungen verschiedener Landesministerien aller Bundesländer und in den weitergehenden Recherchen zur Pilotstudie werden zudem Beispiele guter Praxis für die Umsetzung von Kinderrechten aufgezeigt. Der Kinderrechte-Index wird ergänzt durch Kinderperspektiven zum Recht auf Beteiligung, die durch qualitative Befragungen von Kindern in den Kontexten „Inklusion und Exklusion in der Schule“ sowie „Armutserfahrungen“ eingeholt wurden. Schließlich hat der Kinder- und Jugendbeirat des Deutschen Kinderhilfswerkes auf Grundlage der Ergebnisse des Kinderrechte-Index Forderungen zum Recht auf Beteiligung formuliert.

Eine Zusammenfassung des Kinderrechte-Index, Ländersteckbriefe der 16 Bundesländer und den gesamten Kinderrechte-Index finden Sie [ab 10.00 Uhr] unter www.dkhw.de/kinderrechte-index.

Aussender: Uwe Kamp. Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
Redaktion: Torben Gösch