Berlin, 17.11.19 – Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die sich abzeichnende Unterstützung der Unionsfraktion für ein Tabakwerbeverbot und fordert ein schnelles Handeln in dieser Frage…
Die nach einem Medienbericht im Entwurf eines Positionspapiers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion geplante vollständige Abschaffung von Tabakaußenwerbung sowohl für klassische Zigaretten auch für E-Zigaretten geht nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes in die richtige Richtung. Dem sollte jetzt zügig eine Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes folgen, das ein entsprechendes Verbot der Außenwerbung und der Kinowerbung für Tabakprodukte und E-Zigaretten vorsieht.
„Die UN-Kinderrechtskonvention muss endlich auch im Bereich Tabakaußenwerbung durchgesetzt werden. Aus dieser Konvention ergibt sich die staatliche Verpflichtung, die Tabakindustrie so weit zu regulieren, dass das Kindeswohl und das Recht von Kindern auf gesundes Aufwachsen nicht gefährdet werden. Tabakwerbung und Werbung für E-Zigaretten sind für Jugendliche, aber auch bereits für Kinder ansprechend. Deshalb ist ein umfassendes Verbot unumgänglich, um sie vor unangemessenen Kauf- und Konsumanreizen zu schützen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Eine Umfrage des Deutschen Krebsforschungszentrums vom Dezember 2018 zeigt, dass die Zustimmung zu einem Verbot der Tabakaußenwerbung in Deutschland mit 74 Prozent sehr hoch ist – auch unter Rauchern. Dabei sind Kinder und Jugendliche besonders empfänglich für Tabakwerbung. Zahlreiche Studien belegen: Dreimal so viele von ihnen haben in den letzten 30 Tagen geraucht, wenn sie regelmäßig Werbung für Tabakprodukte gesehen haben.
Aussender: Uwe Kamp, Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
Redaktion: Torben Gösch