Kiel, 05.11.19 – Zur heute von Innenminister Grote vorgestellten Reform des Polizeigesetzes erklärt der polizeipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen…
„Uns war wichtig, dass das Polizeigesetz Rechtssicherheit für unsere Polizisten schafft, aber gleichzeitig die Bürgerrechte nicht unzulässig ein-schränkt. Ein Polizeigesetz nach bayerischem Vorbild ist mit unserem Selbstverständnis nicht vereinbar. Unser schleswig-holsteinisches Polizeigesetz trägt eine liberale Handschrift. Die Polizei erhält die Befugnisse, die sie braucht, um Kriminalität zu bekämpfen, aber die individuellen Freiheitsrechte der Menschen dürfen dafür nicht unzulässig eingeschränkt werden. Anlasslose Kontrollen von Bürgern waren daher mit uns nicht zu machen und wird es im neuen Polizeigesetz auch nicht geben. Wir schützen Polizei und Bürger gleichermaßen.
Wir freuen uns, dass das Pilotprojekt für den Einsatz von Tasern endlich an den Start gehen kann. Es ist wichtig, dass die Landespolizei testen kann, ob der langfristige Einsatz einer solchen zusätzlichen Waffe Sinn macht.
Außerdem regelt das neue Polizeigesetz den finalen Rettungsschuss. Es ist richtig, dass unsere Polizisten rechtlich für diesen absoluten Not- und Ausnahmefall weiter abgesichert werden. Wir stärken damit unserer Polizei im Ernstfall den Rücken. Für die FDP und mir als Polizeibeamten war darüber hinaus wichtig, dass für Einsatzkräfte nach einer Anwendung der Schusswaffe gesorgt wird. Neben der Rechtssicherheit geht es vor allem um den Gedanken der Fürsorge für die betroffenen Beamten, der dank uns verstärkt berücksichtigt wird.“
Aussender: Eva Grimminger. FDP- Fraktion Schleswig-Holstein
Redaktion: Torben Gösch