- 120 Millionen Euro für den Aus-, Um- und Neubau von Frauenhäusern und Beratungsstellen in 4 Jahren
Berlin, 21.10.19 – Der Bund plant in den Jahren 2020 bis 2023 insgesamt 120 Millionen Euro in den Aus-, Um- und Neubau von Frauenhäusern und Beratungsstellen in Deutschland zu investieren…
Bei der heutigen Sitzung des Runden Tisches von Bund, Ländern und Kommunen gegen Gewalt an Frauen wurden Details der Umsetzung des Investitionsprogramms durch das Bundesfrauenministerium vorgestellt und mit Ländern und Kommunen beraten. Im Januar 2020 soll das Programm starten.
Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey: „Gewalt gegen Frauen darf niemals die Oberhand gewinnen. Jede Frau in einer Notsituation muss schnelle Hilfe und Unterstützung bekommen. Bund, Länder und Kommunen sind hier gemeinsam in Verantwortung. Der Bund unterstützt ab Januar 2020 erstmalig den Ausbau von Hilfseinrichtungen mit einem Bundesinvestitionsprogramm. 120 Millionen Euro sind ein wichtiger Impuls, um Frauenhäuser und Beratungsstellen besser aufzustellen. Unser Ziel erreichen wir aber nur zusammen. Die Länder und Kommunen wissen, wo welche Ausbau-Maßnahmen sinnvoll sind und können sicherstellen, dass die Investitionen nachhaltig sind und vor Ort ankommen. Deshalb haben wir heute gemeinsam die Umsetzung des Bundesprogramms beschlossen.“
Anne Spiegel, Landesfrauenministerin in Rheinland-Pfalz und Vorsitzende der Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz der Länder (GFMK):
„Die Istanbul-Konvention ist ein Meilenstein im Kampf gegen Gewalt gegen Frauen. Sie verpflichtet uns, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen. Jede dritte Frau in Deutschland wurde bereits Opfer von körperlicher oder sexualisierter Gewalt. Die Länder investieren seit Jahren in den Schutz von Frauen. So konnte ein breites Hilfesystem aufgebaut werden. Dennoch finden noch immer nicht alle Frauen die Unterstützung, die sie benötigen. Die GFMK hat sich bereits im Juni bei ihrer Hauptkonferenz dafür ausgesprochen, dass der Bund hier die notwendigen Ressourcen zur Verfügung stellt. Daher begrüße ich das jetzt aufgelegte Bundesinvestitionsprogramm.“
Silvio Witt, Oberbürgermeister der Stadt Neubrandenburg und Präsidiumsmitglied des Deutschen Städtetages für die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund): „Jegliche Form von Gewalt gegen Frauen ist inakzeptabel. Von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und Kinder brauchen schnellen und unbürokratischen Schutz. Die Kommunen wollen gemeinsam mit Bund und Ländern Prävention und Hilfsangebote verbessern und ausbauen. Der Ausbau des Hilfesystems ist erforderlich, weil Frauenhäuser bundesweit überlastet sind. Deshalb muss vor allem die Finanzierung der Frauenhausplätze auf eine sichere Basis gestellt werden. Das vorgesehene Bundesförderprogramm ist ein erster wichtiger Schritt für bessere Hilfe für Frauen in Not. Auch die Städte, Landkreise und Gemeinden wollen sich an dieser Aufgabe beteiligen und mithelfen, bürokratische Hürden weiter abzubauen.“
Mit dem Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ will der Bund in den Jahren 2020 bis 2023 mit jährlich 30 Mio. Euro den Aus-, Um- und Neubau sowie die Sanierung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen fördern. So ist es in der Finanzplanung des Bundes vorgesehen. Voraussetzung ist jeweils die Zustimmung des Bundestages als Haushaltsgesetzgeber. Insgesamt gibt der Bund damit 120 Millionen Euro für eine bessere Aufstellung der Hilfestrukturen für Frauen, die von Gewalt betroffen sind.
Ziel ist, Hilfseinrichtungen besser zugänglich zu machen, insbesondere für Zielgruppen, die es bislang schwer haben, Schutz und Hilfe zu bekommen. Zum Beispiel soll mit den Bundesmitteln der barrierefreie Ausbau von Frauenhäusern gefördert werden. Außerdem sollen neue räumliche Kapazitäten und innovative Wohnformen für Frauen geschaffen werden, die von Gewalt betroffen sind und gemeinsam mit ihren Kindern Schutz suchen. Die Bauförderung soll in enger Kooperation mit den Ländern und Kommunen durchgeführt werden.
Am Runden Tisch gegen Gewalt an Frauen sind neben dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Vorsitz) und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales alle 16 Bundesländer sowie die kommunalen Spitzenverbände vertreten. Zentrales Ziel der Gespräche ist der bedarfsgerechte Ausbau der Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Frauen. Der Runde Tisch wird auch künftig weiterarbeiten, damit die Versorgung der von Gewalt betroffenen Frauen und ihrer Kinder weiter verbessert wird.
Das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen bietet unter der Telefonnummer 0 8000 116 016 rund um die Uhr, anonym und in 18 Sprachen Beratung und Vermittlung in das örtliche Hilfesystem an.
Aussender: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Redaktion: Torben Gösch