Das Umweltministerium startet mit der Finanzierung wolfsabweisender Herdenschutzzäune mit angepasstem Verfahren

  • Staatsekretärin Dorit Kuhnt: „Wir haben uns ein Verfahren überlegt, mit dem wir möglichst schnell möglichst viele Schafe schützen“

KIEL, 11.07.19 – Seit der Ausweisung der Kreise Dithmarschen, Steinburg, Pinneberg, Herzogtum-Lauenburg und Segeberg als Wolfspräventionsgebiete können Halterinnen und Halter von gefährdeten Nutztieren in diesen Regionen die Finanzierung von Zaunmaterial durch das Land beantragen…

Nun beginnt das Landwirtschaftsministerium mit der Auszahlung der ersten Mittel. Die Staatssekretärin für Landwirtschaft Dorit Kuhnt sagt dazu: „Durch eine hohe Zahl geschützter Tiere wird die Gefahr deutlich verringert, dass sich Wölfe auf die Erbeutung von Nutztieren spezialisieren. Als Bundesland mit der höchsten Schafsdichte in Deutschland haben wir deshalb ein Verfahren entwickelt, mit dem wir möglichst schnell möglichst viele Schafe schützen“.

Um sicher stellen zu können, dass mit den vorhandenen finanziellen Mitteln in Höhe von 1,7 Millionen Euro eine möglichst große Anzahl von Nutztieren eingezäunt werden kann, erfolgt die Antragsbearbeitung in drei Phasen. Bis zum September werden die Anträge der großen Schaf- und Ziegenhalter mit mindestens 500 erwachsenen Tieren bearbeitet, ab dann die Teilanträge und Anträge von Haltern mit einer Anzahl von 100 – 499 Tieren. Im Oktober kann bei ausreichenden Haushaltsmitteln mit der Antragsbearbeitung von Halterinnen und Haltern kleinerer Herden begonnen werden. „Wir wissen, dass es auch den kleinen Betrieben schwerfallen wird, ihre Herden vollständig mit Zäunen zu schützen, weil es Zeit in Anspruch nimmt, diese Zäune auf- und abzubauen. Wenn aber die großen Betriebe unsere Unterstützung annehmen, können wir schon über 60% der Schafe schützen. Das wäre ein Erfolg für den Herden- und Artenschutz. Dies kommt auch den kleineren Betrieben zugute, weil durch den höheren Anteil geschützter Tiere die Gefahr einer Spezialisierung von Wölfen auf Nutztiere verringert wird“, so Dorit Kuhnt. Insgesamt sind bisher 264 Anträge eingegangen. Die Nutztierhalterinnen und -Halter können selbst entscheiden, welchen der vom Land als wolfsabweisend anerkannten Zauntypen sie mit den bewilligten Mittel errichten. Auf Wunsch erfolgt hierzu eine individuelle Beratung durch das Wolfsmanagement Schleswig-Holstein. Außerdem können die, die nur einen Teil ihrer Tiere hinter diesen Zäunen schützen wollen oder einen Teil ihrer Herde bereits durch wolfsabweisende Zäune geschützt haben, jetzt auch einen Antrag für einen Teil ihrer Tiere stellen (mindestens 25%), sofern der Gesamtbetrieb mindestens 500 Tiere hält. „Manche Gebiete sind einfacher zu zäunen als andere. Wir haben mit dieser Fördermöglichkeit einen wichtigen Hinweis aus den Verbänden aufgenommen und wollen den Halterinnen und Haltern entgegenkommen“, kommentiert Dorit Kuhnt die neue Regelung. Die finanziellen Mittel werden pauschaliert berechnet. Maßgeblich für die Höhe der Finanzierung ist die Anzahl der zu schützenden Tiere. Alle Betriebe, die aufgrund der Priorisierung nicht sofort eine Förderung erhalten, können bei Wolfsrissen in der Umgebung weiter wie bisher auf die geliehenen Herdenschutzpakete zugreifen.

Hintergrund:

Derzeit leben zwei Wölfe sicher dauerhaft in Schleswig-Holstein, zwei in SH nachgewiesene Tiere sind offensichtlich abgewandert und ein Wolf wurde überfahren. Weitere Einzeltiere wandern durch und halten sich unterschiedlich lange im Land auf.

Mit ca. 200.000 Schafen ist Schleswig-Holstein nach Baden-Württemberg das schafreichste Bundesland und das Land mit der höchsten Schafdichte.

Schafspopulation in den neuen Wolfspräventionsgebieten:

Kreis                          Betriebe [n] / % SH             Schafe [n]      /           % SH

Dithmarschen          241     /           15,3%            62.366           /           30,3 %

Steinburg                  104     /           6,6%              10.020            /           4,9%

Pinneberg                 55       /           3,5%              10.017            /           4,9%

Segeberg                  72       /           4,6%              2943               /           1,4%

Um auch zukünftig Ausgleichszahlungen für Wolfsrisse zu erhalten, müssen in Wolfspräventionsgebieten Halterinnen und Halter von besonders gefährdeten Nutztieren, wie Schafen und Ziegen, beim Land einen formlosen Antrag stellen. Dieser muss verdeutlichen, dass sie bereit sind, ihre Herden angemessen zu schützen. Die formlosen Anträge können der zuständigen Behörde über die folgende Mailanschrift zugeleitet werden: wolfspraevention@melund.landsh.de

Aussender: Patrick Tiede, Joschka Touré, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (SH)
Redaktion: Torben Gösch