Innenminister Grote erinnert an mit der kommunalen Familie vereinbarte weitere Schritte zur FAG-Reform

KIEL, 25.06.19 – Schleswig-Holsteins Innenminister Hans-Joachim Grote hat heute (25. Juni 2019) in der Diskussion über die Mittelausstattung der Kommunen an die mit der kommunalen Familie vereinbarten weiteren Schritte erinnert..

„Die Überarbeitung eines bedarfsgerechten Finanzausgleichsgesetzes wird in enger Abstimmung mit den Kommunen erfolgen. Daran arbeiten wir intensiv gemeinsam mit der kommunalen Familie“, betonte Grote. Dies gelte unabhängig von der Aufstellung des Haushaltes für 2020. In dessen Entwurf erhöhe sich die Zahlung an die Kommunen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs im Vergleich zum Jahr 2018 um +109 Millionen Euro auf dann geplante 1,939 Milliarden Euro.

Hinsichtlich der Übernahme der Kosten von Integrationsleitungen habe das Land unabhängig vom FAG in den vergangenen Jahren die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel an die Kommunen, welche die Hauptlast der Integration tragen, weiter gegeben. Entsprechend müsse das Land nun auch vom Bund aufgrund des Rückgangs der Flüchtlingszahlen vorgenommene Einsparungen in der Weitergabe der Mittel an die Kommunen nachvollziehen. „Es sollte eigentlich klar sein, dass bei deutlich reduzierten Flüchtlingszahlen die bereitgestellten Finanzmittel für die Zukunft insgesamt hinterfragt werden dürfen und auch müssen. Dieser Entwicklung muss natürlich auch im Haushaltsentwurf Rechnung getragen werden.“

Um zu einer wirklich bedarfsgerechten Weiterentwicklung des Finanzausgleichs zu kommen, müssten auch weiterhin die bereits erfolgten und absehbaren Be- und Entlastungen der jeweiligen Ebene berücksichtigt werden. Beispielsweise habe der  Bund erhebliche zusätzliche Mittel zur KiTa-Finanzierung zugesagt, deren Höhe sich aber derzeit noch nicht eindeutig beziffern ließe.

Allein aus der Vereinbarung zwischen dem Land Schleswig-Holstein und den kommunalen Landesverbänden vom 11. Januar 2018 würden die Kommunen bis Ende 2022 zusätzliche Mittel in Höhe von mindestens etwa 505 Millionen Euro erhalten. Dabei gelten einige Entlastungen auch über das Jahr 2022 hinaus fort.

Auch die auf Bundesebene bereits beschlossene Veränderung der Gewerbesteuerumlage bedeute für die Kommunen zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 138 Millionen Euro. Diese erhebliche Entlastung gehe komplett zu Lasten des Landeshaushaltes.

„All dies wurde und wird mit den kommunalen Landesverbänden in den vielen Gesprächen zur Erarbeitung eines bedarfsgerechten Finanzausgleiches zwischen dem Land und seinen Kommunen umfänglich erörtert. Viele Einflussfaktoren aus unterschiedlichsten Aufgabenbereichen werden hierbei zu beleuchten sein. Sowohl auf der Plus-, als auch auf der Minus-Seite! Insbesondere müssen dabei auch Maßnahmen berechtigt hinterfragt werden, die sich zukünftig anders darstellen und möglicherweise mit neuen Inhalten zu erledigen sein werden.“ so Grote. „Ich bin sicher, dass wir zu guten Ergebnissen kommen werden.“

Die Situation der Städte und Gemeinden sei dabei genauso zu würdigen, wie die des Landes Schleswig-Holstein. „Die vielfältigen Leistungen des Landes kommen den Menschen in unserem Land zugute und damit also auch direkt oder indirekt unseren Kommunen.“ so Grote abschließend.

Aussender: Dirk Hundertmark, Tim Radtke, Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration (SH)
Redaktion: Torben Gösch