Jörg Hansen zu TOP 33 „Fahrverbot beim Wenden in der Rettungsgasse“

Kiel, 20.06.19 – In seiner Rede zu TOP 33 (Fahrverbot beim Wenden in der Rettungsgasse) erklärt der polizeipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen…

„Wir streiten gerne um die Sache, aber über einen Punkt werden wir uns hier bestimmt nicht streiten: Das Wenden in der Rettungsgasse ist mehr als nur ein Ärgernis. Wer in einer Unfallsituation seinen Egoismus über das Wohl der Verletzten und über das der Rettungskräfte und ihren reibungslosen Einsatz stellt, handelt unverantwortlich. Und auch, dass das Bilden der Rettungsgasse oft schlicht nicht funktioniert, ist ein Problem, das lebens-bedrohliche Auswirkungen haben kann. Die Frage ist aber, welche Schluss-folgerungen wir daraus ziehen. Konkret heißt die Frage, die wir uns stellen müssen: Sind die von der SPD vorgeschlagenen Maßnahmen wirklich sinn-voll? Ist durch die Umsetzung des Vorschlages der Sozialdemokraten wirklich mit einer Verbesserung zu rechnen? Wir werden das ja weiter diskutieren, aber ich darf zumindest meine Zweifel äußern, ob wir wirklich ein Problem mit zu geringen Sanktionen haben.

Schon heute wird das Wenden in der Rettungsgasse bestraft. Wer heute in der Rettungsgasse wendet, hat nicht nur mit einem Bußgeld zu rechnen, sondern darüber hinaus mit einem Fahrverbot von einem Monat. Das ergibt sich aus dem Bußgeldkatalog, der diese Strafe für das Wenden, Rückwärts- oder entgegen der Fahrtrichtung fahren vorsieht. Das gilt wohlgemerkt schon unabhängig von jedweder Gefährdung. Kommt zum Wenden in der Rettungsgasse noch eine Gefährdung von Leib oder Leben oder von Sachen von bedeutendem Wert hinzu, so droht sogar eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren! Hinzu kommt noch die regelmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis, die das Strafgesetzbuch für diese Fälle vorsieht. Wenn man sich das, was heute schon an Strafen besteht, ansieht, drängt sich ein Handlungsbedarf bei den Strafen nicht unbedingt auf. Das Problem muss woanders liegen. Ich befürworte trotzdem die Ausschussüberweisung, denn natürlich macht es Sinn, dass wir darüber diskutieren, wo wir hier nachbessern müssen. Immer wieder auftretende Berichte von rücksichtslosen Fahrern, die auf Autobahnen wenden, sprechen für sich.

Das Problem liegt natürlich zum einen in der Verfolgung solcher Vergehen. Dass dies nicht einfach ist, liegt meiner Meinung nach auf der Hand, denn Rettungsgassen werden für Unfälle benötigt und die Polizei ist gerade in diesen Situation gebunden und kann nicht die Einhaltung des Wendeverbots über die gesamte Staulänge kontrollieren. Wir werden diesen Konflikt schwerlich auflösen können, denn im Zweifel liegt die Priorität der polizeilichen Arbeit auf der Unfallstelle. Ein zweites Problem ist die weit verbreitete Unwissenheit. Gerade auf dreispurigen Autobahnen sind Autofahrer mit der korrekten Bildung der Rettungsgasse überfordert, was aus der Unwissenheit resultiert, wie diese korrekt zu bilden ist. Hier kommt die präventive Beschilderung aus dem Antrag der Sozialdemokraten ins Spiel. Dieser Vorschlag ist zwar löblich, aber doch zu pauschal. Denn grundsätzlich sollen nach der Straßenverkehrsordnung Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort angebracht werden, wo diese aufgrund besonderer Umstände zwingend erforderlich sind. Das kommt nicht von ungefähr, sondern hat einen Grund. Die Verkehrsteilnehmer sollen nicht unnötig überfrachtet und über Gebühr abgelenkt werden. Deswegen können Hinweisschilder trotzdem Sinn machen. Ob wir aber diese oder aber bessere Kampagnen benötigen, wird sich in den weiteren Beratungen zeigen.“

Aussender: Eva Grimminger, FDP- Fraktion Schleswig-Holstein
Redaktion: Torben Gösch