Entwurf des Luftreinhalteplans für die Landeshauptstadt Kiel vorgestellt

  • Umweltminister Jan Philipp Albrecht: „Kiel muss weitere Maßnahmen ergreifen, um die Luftqualität am Theodor-Heuss-Ring zu verbessern. Damit hat die Stadt die realistische Chance, ein Fahrverbot für Diesel-PKW ab 2021 abzuwenden.“

KIEL, 28.05.19 – Umweltminister Jan Philipp Albrecht hat heute den Entwurf des Luftreinhalteplans (LRP) für die Landeshauptstadt Kiel vorgestellt und dessen öffentliche Auslegung zum 31. Mai angekündigt. Der Plan sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, um die Grenzwerte für Stickstoffdioxid am Theodor-Heuss-Ring künftig nicht mehr zu überschreiten…

Ein Fahrverbot für bestimmte Diesel-PKW in diesem Straßenbereich kann somit vermieden werden, wenn die Stadt neben den bereits vorgeschlagenen Maßnahmen, die nur teilweise zur Luftreinhaltung geeignet sind, zusätzliche Maßnahmen wie zum Beispiel wirksame Absauganlagen bis September 2020 ergreift. Für 2020 wird der Stickstoffdioxid-Grenzwert im Jahresmittel aufgrund verkehrsleitender Maßnahmen und der Auswirkungen von Straßenbaumaßnahmen eingehalten. Sollte die Landeshauptstadt Kiel die zusätzlichen Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte im Jahr 2021 nicht darstellen können oder die Überwachung der Luftqualität am Theodor-Heuss-Ring im Jahr 2020 wider Erwarten zeigen, dass die prognostizierte Entwicklung nicht eingetreten ist, wäre ein Fahrverbot für bestimmte ältere Diesel-Fahrzeuge jedoch zum 1. Januar 2021 umzusetzen.

Umweltminister Jan Philipp Albrecht: „Die Luft ist schlecht und die Situation ist ernst am Theodor-Heuss-Ring. Die Anwohnerinnen und Anwohner haben ein Recht auf Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid. Dies ist ohne eine Reduzierung der Verkehrszahlen nicht zu erreichen. Die Landeshauptstadt Kiel hat daher eine Reihe von Maßnahmen vorgelegt, die allerdings in 2021 noch nicht vollständig zur Einhaltung der Grenzwerte sorgen. Mit dem Ergreifen weiterer Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität kann dies allerdings erreicht werden. Andernfalls wäre ein Fahrverbot für ältere Diesel-PKW die logische Folge.“

Der Minister wies darauf hin, dass zunächst keine selektive Sperrung für Diesel-PKW der Euro-Stufen 1 bis 5 festgelegt werden muss. In gutem Zusammenwirken zwischen Ministerium und Stadt sei es gelungen, mit den im Plan vorgeschlagenen Maßnahmen eine realistische Perspektive für saubere Luft in Kiel zu schaffen: „Niemand will Fahrverbote. Und Kiel hat tatsächlich eine Chance, ohne diese auszukommen“, sagte Albrecht: „Die Landesregierung steht weiterhin dafür ein, gemeinsam mit den Kommunen Lösungen zu erarbeiten, um auf anderen Wegen als durch Diesel-Fahrverbote eine Einhaltung der Schadstoffgrenzwerte zu erreichen.“ Zudem müsse die Bundesregierung endlich der Aufforderung des Bundesrates nachkommen, für die Hersteller von Diesel-PKW für die Kosten von Nachrüstungen in die Pflicht zu nehmen. „Es ist ein Unding, dass die Bundesregierung beim Thema Diesel-Nachrüstungen weiterhin nicht vorankommt“, sagte Albrecht: „Dabei ist vollkommen klar, dass eine nachhaltige Verbesserung der Luftqualität für alle am ehesten durch weniger Schadstoffausstoß bei den Fahrzeugen zu erreichen ist.“

Für die einzelnen Jahre stellt sich die Situation laut Luftreinhalteplan wie folgt dar:

2019

Der Grenzwert für die Belastung mit Stickstoffdioxid beträgt laut Bundes-Immissionsschutzgesetz 40 µg/m³ im Jahresmittel. Die Messstation am Theodor-Heuss-Ring ist die einzige Messstation – im Kieler Stadtgebiet und landesweit – an der dieser Messwert im Jahr 2018 mit 60 µg/m³ überschritten wurde. Grenzwertüberschreitungen für die weiteren in den Luftqualitätsrichtlinien festgelegten Komponenten wurden nicht festgestellt. Die Erörterung von Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität im Luftreinhalteplan bezieht sich daher ausschließlich auf Stickstoffdioxid. Die Belastung der Luft mit Stickstoffdioxid am Theodor-Heuss-Ring zeigt im Zeitraum Januar bis April des Jahres 2019 im Vergleich zu den Vorjahren insgesamt niedrigere Werte. Für das Jahresmittel 2019 wird bislang ein Wert von 51,9 µg/m³ prognostiziert. Mit verschiedenen Maßnahmen zur Verflüssigung des Verkehrs (zusätzliche Sperrung der Abfahrt zum Waldwiesenkreisel sowie Sperrung der rechten Fahrspur in Richtung Westen für Diesel-Kfz) kann die Stickstoffdioxid-Belastung deutlich abgesenkt werden. Ob dabei der zulässige Grenzwert im Jahresmittel eingehalten werden kann, ist offen.

2020

Im Sommerhalbjahr 2020 plant die Stadt Kiel Instandsetzungsmaßnahmen am Barkauer- und am Waldwiesenkreuz. Während dieser Baumaßnahme steht auf dem Theodor-Heuss-Ring in Fahrtrichtung Westen zwischen Barkauer Kreuz und Waldwiesenkreisel nur ein Fahrstreifen zur Verfügung. Auch der Überflieger von der B404 zum Theodor-Heuss-Ring wird gesperrt werden. Durch diese Maßnahme wird die Kapazität der Straße deutlich reduziert. Das Verkehrsmodell der Stadt Kiel prognostiziert für diesen Fall, dass die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke in Richtung Westen von 44.430 auf 20.390 Kfz sinkt. Geplant ist, den Verkehr überwiegend auf die Fahrspur unmittelbar am Mittelstreifen zu führen.

Die Reduzierung der Verkehrsstärke und die Sperrung einzelner Spuren führen zu einer deutlichen Reduzierung der Belastung. Würde die Baumaßahme das gesamte Jahr 2020 andauern, würde die Belastung im Jahresmittel auf 34,3 µg/m³ sinken. Da jedoch nicht von einer ganzjährigen Baumaßnahme auszugehen ist, sind voraussichtlich weitere Schritte notwendig, um den Grenzwert einzuhalten. Neben Maßnahmen zur Verflüssigung des Verkehrs bedeutet dies konkret eine Sperrung der Abfahrt vom Theodor-Heuss-Ring zum Waldwiesenkreisel in Richtung Westen und der Zufahrt von der Ratzeburger Straße. In der Summe der Maßnahmen und unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Baustellensituation erscheint die Einhaltung der Grenzwerte für das Jahr 2020 sehr wahrscheinlich. Die Wirkungen der ergriffenen Maßnahmen sowie die Auswirkungen der Baustelle werden im Jahre 2020 evaluiert, damit ggf. nachgesteuert werden kann.

2021

Nach dem Wegfall der Baustelle wird ohne zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität der Grenzwert für Stickstoffdioxid am Theodor-Heuss-Ring im Jahr 2021 nicht eingehalten werden können. Grundsätzlich wird es daher notwendig sein, die Maßnahmen zur Verkehrsverflüssigung aufrecht zu erhalten und die Sperrung der Abfahrt vom Theodor-Heuss-Ring zum Waldwiesenkreisel in Richtung Westen und der Zufahrt von der Ratzeburger Straße beizubehalten.  Darüber hinaus müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden, deren Wirksamkeit und Realisierbarkeit zum aktuellen Zeitpunkt nicht abzuschätzen ist. Dies können auf Freiwilligkeit basierende Verkehrslenkungsmaßnahmen oder auch die Installation von Absauganlagen sein.

Falls die hierfür erforderlichen Nachweise und Prognosen bis zum September des Jahres 2020 nicht vorliegen und die kurzfristige Realisierbarkeit nicht nachgewiesen werden kann, ist eine selektive Sperrung für Diesel-PKW der EURO Stufen 1 bis 5 in Fahrtrichtung Westen zwischen Lübscher Baum und Waldwiesenkreisel spätestens zum 1. Januar 2021 umzusetzen.

Hintergrund

Die Zuständigkeit zur Aufstellung eines Luftreinhalteplans ergibt sich aus der Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung (ImSchV-ZustVO). Demnach ist das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) zuständig für die Aufstellung eines Luftreinhalteplans. Die Verpflichtung zur Aufstellung eines LRP ergibt sich aus der dauerhaften Überschreitung der in der BImSchV festgelegten Immissionsgrenzwerte von 40 µg/m³ im Jahresmittel.

Das MELUND ist aufgrund seiner Zuständigkeit für die Aufstellung des LRP federführend verantwortlich. Die fachliche Bewertung und Durchführung von Maßnahmen zur lufthygienischen Überwachung erfolgen durch das LLUR und das MELUND. Die Durchführung von straßenverkehrlichen und -baulichen Maßnahmen liegt im Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt Kiel. Dazu zählen beispielsweise Maßnahmen wie das Aufstellen von Straßenverkehrsschildern, die Koordinierung von Ampelschaltungen oder bauliche Maßnahmen der Streckenführung.

Bei der Aufstellung beziehungsweise Änderung eines Luftreinhalteplans wird die Öffentlichkeit von der zuständigen Behörde (MELUND) beteiligt. Der Luftreinhalteplan wird einen Monat lang ausgelegt. Bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegefrist kann gegenüber dem Umweltministerium dann Stellung genommen werden. Diese Stellungnahmen werden bei der Entscheidung über die Annahme des Plans angemessen berücksichtigt. Anschließend wird die Landeshauptstadt Kiel nach ihrem verkehrsbehördlichen Einvernehmen gefragt – erst nach dieser Erteilung kann der Luftreinhalteplan in Kraft treten.

Der Plan ist im Internet unter: http://www.luft.schleswig-holstein.de abrufbar und kann zudem vor Ort eingesehen werden:

Im Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Kiel, Rathaus, Fleethörn 9, 24103 Kiel, 4. Geschoss, im Vorraum des Zimmers 426b (Plankammer) Öffnungszeiten: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8:30 bis 13 Uhr sowie donnerstags von 14 bis 16 Uhr

Im Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung – Mercatorstr. 3, 24106 Kiel, im Foyer (montags bis freitags von 8:30 bis 16:00 Uhr).

Aussender: Patrick Tiede und Joschka Touré, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (SH)
Redaktion: Torben Gösch