Steuerliche Gemeinnützigkeit: Finanzministerkonferenz beschließt Maßnahmen zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements

  • Finanzministerin Monika Heinold: „Das ist ein wichtiges Signal auf dem Weg zu mehr Rechtssicherheit für zivilgesellschaftliche Organisationen“

BERLIN, 24.05.19 – Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben sich heute auf Maßnahmen zur Verbesserung im steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht geeinigt…

Unter anderem sieht der auf der zweitägigen Jahreskonferenz gefasste Beschluss vor, Möglichkeiten zur Stärkung der Rechtslage zivilgesellschaftlicher Organisationen zu prüfen.

Finanzministerin Monika Heinold erklärte: „Das ist ein wichtiges Signal auf dem Weg zu mehr Rechtssicherheit für zivilgesellschaftliche Organisationen. Wir brauchen Klarheit in der Frage der Zulässigkeit politischer Betätigung in der Gemeinnützigkeit. Es ist gut, dass die Anregung aus Schleswig-Holstein aufgenommen wurde, entsprechende Reformansätze nun mit der nötigen Sorgfalt zu prüfen.“

Im März dieses Jahres ist ein vielbeachtetes Urteil des Bundesfinanzhofs in Bezug auf die Gemeinnützigkeit zur Organisation „Attac“ ergangen. Gegenstand des Urteils war die Frage, inwiefern sich gemeinnützige Organisationen politisch betätigen dürfen. Seitdem herrscht bei vielen Vereinen und zivilgesellschaftlichen Organisationen Unsicherheit. Der Bundesfinanzhof hat beschieden, dass nach geltender Rechtslage gemeinnützige Vereine und Organisationen kein allgemeinpolitisches Mandat haben und die Verfolgung politischer Zwecke grundsätzlich nicht gemeinnützig ist. Nur auf Grundlage in der Satzung festgelegter Zwecke ist im untergeordneten Umfang Einflussnahme auf die politische Willensbildung möglich. Der Beschluss der Finanzministerkonferenz sieht hierzu eine Prüfung verschiedener Reformansätze bis Ende des Jahres vor.

Als weitere Maßnahme zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements beschlossen die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder eine Anhebung der Pauschalen. Die Übungsleiterpauschale soll um 600 Euro auf 3.000 Euro jährlich und die Ehrenamtspauschale soll um 120 Euro auf 840 Euro erhöht werden. Auch die Grenze, bis zu der ein vereinfachtes Verfahren für die Bestätigung von Spenden gilt, soll von 200 Euro auf 300 Euro angehoben werden. Heinold begrüßte die Erhöhung der Pauschalen: „Das ist ein deutliches Zeichen der Anerkennung für das Ehrenamt, das mehr als nur warme Worte braucht.“

Auch der 2018 gefasste Beschluss, Freifunk als gemeinnützig anzuerkennen, wurde bekräftigt. „In Sachen digitale Teilhabe schläft die GroKo einen Dornröschen-Schlaf. Jetzt heißt es Farbe bekennen und zügig handeln“, so Heinold. Der Bundesrat hat sich bereits zwei Mal eindeutig für die Gemeinnützigkeit von Freifunk-Initiativen ausgesprochen, um die digitale Teilhabe zu stärken.

Mit einer Anerkennung der Gemeinnützigkeit gehen Begünstigungen bei der Körperschaft- sowie bei der Gewerbesteuer einher. Darüber hinaus ermöglicht die Gemeinnützigkeit, Spendenbescheinigungen auszustellen, sodass Spenderinnen und Spender ihre Zuwendung steuerlich geltend machen können.

Aussender: Svea Balzer, Finanzministerium (SH)
Redaktion: Torben Gösch