Osterverkehr 2019: die Rettungsgasse macht keine Ferien!

Kiel, 06.04.19 – Der Osterreiseverkehr steht vor der Tür und viele
Urlauber sind auf dem Weg nach Schleswig-Holstein oder nutzen die
Autobahnen und Bundesstraßen für Ihre Reise durch das nördlichste
Bundesland…

Wegen des erhöhten Verkehrsaufkommens mit der
gesteigerten Gefahr von Staus und stockendem Verkehr rückt auch das
Thema „Rettungsgasse“ wieder in Fokus: „Für die sichere Fahrt an den
Urlaubsort bitte bereits frühzeitig eine Rettungsgasse bilden – nicht
erst, wenn das Auto steht. Dann ist ein hin und her rangieren kaum
noch möglich“, erklärt Dennis Schneider vom Landespolizeiamt. „Der
Weg zum Unfallort kann für Polizei, Rettungs- und Hilfsdienste dann
ein erhebliches Problem werden“.

Immer wieder stellt die Polizei Fälle von nicht vorschriftsmäßig
gebildeter Rettungsgasse fest, teilweise sogar zusätzlich mit der
Behinderung von Einsatzkräften. „Das kostet dann 200 bzw. 240 Euro
Strafe. Nicht zu beziffern sind die Folgen, die ein verspätet
eingetroffener Notarzt für verletzte Unfallopfer haben kann“, so
Schneider. Mit der ersten Reisewelle sind verschiedene
Streckenabschnitte potentiell besonders von Stau und stockendem
Verkehr betroffen:

  • BAB 1 auf der Strecke von der Landesgrenze Hamburg bis zur
    Ostseeküste,
  • BAB 7 auf der Strecke von Großenaspe bis zur Abfahrt Neumünster
    Mitte in beiden Richtungen, zwischen AS Warder und AK Rendsburg
    und vor bzw. auf der Rader Hochbrücke,
  • sowie vor der dänischen Grenze in Richtung Norden (mögliche
    Grenzkontrollen auf dänischer Seite) und
  • auf der BAB 23 zwischen Pinneberg und der Hamburger Landesgrenze
    wegen einer Baustelle.

Wir empfehlen die Baustellen SH-App des Landesbetriebs Straßenbau
und Verkehr Schleswig-Holstein als Informationsquelle, sowie aktuelle
Verkehrsmeldungen aus dem Rundfunk.

Tipps und Sicherheitshinweise der Polizei: Planen sie großzügige
Fahrzeiten, Pausen, mögliche Fahrerwechsel, genug zu trinken und zu
essen sowie ein ausreichend vollen Tank ein. Bei Stau muss
nachfolgender Verkehr rechtzeitig (durch Einschalten der
Warnblinkanlage) gewarnt, sowie Rettungsgassen gebildet und
freigehalten werden. Auf Autobahnen und mehrspurigen Außerortsstraßen ist zwischen dem äußersten linken und dem rechts daneben liegenden Fahrstreifen eine Rettungsgasse zu bilden. Die richtige Anwendung des Reißverschlussprinzips führt zu einem deutlich besseren Verkehrsfluss („Der Reißverschluss geht unten zu!“).

Ein rücksichtsvolles Miteinander und Gelassenheit sind maßgeblich
für einen stressfreien Urlaubsbeginn!

Aussender: Landespolizeiamt; Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration (SH)
Redaktion: Torben Gösch