Paritätischer Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein kritisiert Landesregierung scharf und lehnt geplante Abschiebehaftanstalt kategorisch ab

Kiel, 29.03.19 – „Wir werden nicht hinnehmen, dass zur Umsetzung kommt, wofür die Jamaika-Koalition in Schleswig-Holstein diese Woche die gesetzliche Grundlage geschaffen hat…

Das Einsperren von Kindern und Familien mit Flüchtlingsgeschichte. Hier werden die Rechte von Kindern gemäß der UN-Kinderrechtskonvention massiv verletzt“, sagt Michael Saitner, Vorstand PARITÄTISCHER Schleswig-Holstein.

Der Landesregierung hatte diese Woche die Grundlage für die Einrichtung einer neuen Abschiebehaftanstalt in Schleswig-Holstein geschaffen. In Glückstadt an der Unterelbe sollen ab Anfang 2020 bis zu 60 abgelehnte Asylbewerber untergebracht werden. Zum Personenkreis gehören auch begleitete und unbegleitete Kinder und Jugendliche.

In der vorangegangenen Anhörung des Gesetzentwurfes im Innen- und Rechtsausschuss hatte der PARITÄTISCHE SH eine umfangreiche Stellungnahme vorgebracht. Der PARITÄTISCHE SH beklagt nun, dass keines der vorgetragenen Argumente Eingang in den neuen Gesetzentwurf gefunden hat.

Der PARITÄTISCHE SH kritisiert u.a., dass die Rechtsstaatlichkeit auch dadurch verletzt ist, dass ohne richterliche Anordnung sowohl Aufenthaltsräume als auch persönliche Zimmer videoüberwacht werden dürfen. Regelungen zur gesundheitlichen und insbesondere zur psychischen/psychotherapeutischen Betreuung fehlen, auch der Vorschlag eines Beirats aus Fachleuten und Vertretern aller relevanten Zivilorganisation wurde nicht aufgenommen. Die Bedingungen in der Abschiebehaftanstalt Glückstadt sind damit mit denen im Strafvollzug vergleichbar. Die Verhängung von Abschiebehaft erfolgt jedoch nicht wegen einer begangenen Straftat. Damit ist eine solche Inhaftierung ein sehr schwerwiegender Eingriff in die Freiheitsrechte und setzt Betroffene einer besonderen psychischen Belastung aus.

Die Landesregierung verspricht sich mit dem Gesetzesvorhaben einen effektiveren Verwaltungsvollzug „zum Zwecke der Sicherung der Ausreise“. Hierzu stellt der PARITÄTISCHE SH fest, dass in Schleswig-Holstein Aufenthaltsbeendigungen bzw. Abschiebungen auch ohne Abschiebungshaftanstalt erfolgreich durchgesetzt werden. Allein 2018 sind laut Zuwanderungsbericht Schleswig-Holstein rund 800 Aufenthaltsbeendigungen vollzogen worden.

Aussender: Michael Saitner, PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein
Redaktion: Torben Gösch