NABU reicht EU-Beschwerde gegen Offshore-Windpark Butendiek ein

  • Bundesbehörden müssen sofortige Schutzmaßnahmen für Seevögel einleiten

Berlin, 20.03.19 – Der NABU hat formell Beschwerde bei der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland eingelegt…

Grund dafür ist der massive Umweltschaden durch den Offshore-Windpark „Butendiek“ und durch weitere Windparks am europäischen Vogelschutzgebiet „Östliche Deutsche Bucht“ in der Nordsee. „Seit fast zwei Jahren zeigen die Daten, dass seltene und streng geschützte Seetaucher aus dem für sie ausgewiesenen Schutzgebiet vertrieben werden. Die verantwortlichen Behörden müssen jetzt handeln. Sonst verstößt Deutschland weiter jeden Tag gegen geltendes EU-Naturschutzrecht,“ sagt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass sich die Offshore-Windparks in der Nordsee erheblich stärker auf die Vogelwelt auswirken als prognostiziert. Besonders betroffen sind die störungsempfindlichen Seetaucher, die Windräder in großem Abstand meiden. Bis zu einer Entfernung von 16 Kilometern um die errichteten Windparks werden deutlich weniger Seetaucher gezählt. Fast zwei Drittel des EU-Vogelschutzgebietes sind beeinträchtigt.  Die Vögel werden so aus ihrem angestammten Rast- und Nahrungsgebiet, dem für sie ausgewiesenen Schutzgebiet, verdrängt. „Allein ‚Butendiek‘ führt zu einem Totalverlust von rund 265 Quadratkilometern, das sind 8,5 Prozent des Vogelschutzgebiets. Damit bestätigen sich die düsteren Prognosen des NABU, dass es tatsächlich keinen schlechteren Platz für die Windkraft in der Nordsee gibt als den Standort westlich von Sylt“, so NABU-Meeresschutzexperte Kim Detloff. Der NABU kämpft seit über vier Jahren gerichtlich gegen den Bau und Betrieb des bereits 2002 genehmigten Windparks.

Obwohl die Genehmigungsbehörde, das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) und auch das für die Verwaltung des Schutzgebiets verantwortliche Bundesamt für Naturschutz (BfN) um die Situation westlich von Sylt wissen, sind bis heute keine konkreten Maßnahmen der Schadenssanierung eingeleitet worden. Das nimmt der NABU zum Anlass, Beschwerde bei der Europäischen Kommission einzureichen. „Offensichtlich braucht es zusätzlichen Druck, damit die Bundesbehörden aktiv werden. Für die Vögel wäre es am besten, würde ‚Butendiek‘ zumindest in Teilen zurückgebaut werden. Wenn das politisch nicht mehrheitsfähig ist, dann erwarten wir jetzt wirksame alternative Maßnahmen. Aktuell verstößt Deutschland eindeutig gegen das sogenannte Verschlechterungsverbot der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie“, so Detloff weiter. Der NABU setzt sich seit Jahren für eine naturverträgliche Energiewende ein. Auch die Offshore-Windenergie kann einen Beitrag leisten, den Klimawandel zu stoppen. Jedoch müssen Ausbauziele und Standorte so gewählt werden, dass keine Nachteile  für die Natur entstehen.

Die EU-Beschwerde des NABU und weitere Hintergrundpapiere zum Fall „Butendiek“ finden Sie auf www.NABU.de/butendiek.

Aussender: Kathrin Klinkusch, NABU-Pressestelle
Redaktion: Torben Gösch