BROKDORF, KIEL, 05.03.19 – Im Kernkraftwerk Brokdorf kam es nach Angaben der schleswig-holsteinischen Reaktorsicherheitsbehörde (Energiewendeministerium) am 27.02.2019 bei Instandhaltungsmaßnahmen zu einem Schaden an der Brennelementlademaschine…
Die ca. 700 kg schwere Zentrierglocke der Brennelementlademaschine löste sich, ohne dass dies beabsichtigt gewesen war, sackte ab und stieß gegen das Lagergestell für Brennelemente. Dabei wurde ein Zentrierstift an der Zentrierglocke verbogen.
Brennelemente wurden dabei nicht beschädigt, da die Instandhaltungsmaßnahmen an einer Position im Brennelementlagerbecken vorgenommen wurden, an der sich keine Brennelemente befanden. Die Reaktorsicherheitsbehörde untersucht die Ursache und den Ablauf des Ereignisses und hat dafür Sachverständige hinzugezogen. Der verbogene Zentrierstift wird ausgetauscht.
Derzeit laufen im Kernkraftwerk Brokdorf Inspektionen und Messungen an Brennelementen, bei deren Handhabung die Brennelementlademaschine benötigt wird. Diese Handhabungen und Instandhaltungsmaßnahmen können auch bei Reaktorbetrieb vorgenommen werden. Das Ereignis hatte keinen Einfluss auf den Leistungsbetrieb der Anlage.
Die Betreibergesellschaft (PreussenElektra) hat das Ereignis nach eingehender Prüfung und in Abstimmung mit der Reaktorsicherheitsbehörde der Kategorie „E“ (Eilmeldung) zugeordnet und der Reaktorsicherheitsbehörde telefonisch am 28.02.2019 und heute mit ergänzenden Informationen schriftlich gemeldet.
Erläuterung zu den Kategorien der meldepflichtigen Ereignisse:
Orientiert an sicherheitstechnischer Bedeutung und Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung.
Aussender: Joschka Touré, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (SH)
Redaktion: Torben Gösch