Landesregierung beschließt Maßnahmenpaket für bezahlbaren Wohnraum

  • Unwirksames Instrument „Mietpreisbremse“ wird noch dieses Jahr abgeschafft

KIEL, 05.03.19 – Die Landesregierung hat in ihrer heutigen (05. März) Kabinettssitzung ein Maßnahmenpaket für mehr bezahlbaren Wohnraum beschlossen. Für den zuständigen Innenminister Hans-Joachim Grote sind dabei fünf Schwerpunkte entscheidend…

„Wir werden dafür sorgen, dass mehr Bauland geschaffen und das vorhandene besser ausgenutzt werden kann. Wir setzen auf eine noch bessere Förderung von Wohneigentum. Wir verbessern die Bedingungen für den Bau von Wohnungen. Wir wollen, das das Wohngeld dynamisiert wird. Wir werden schärfer gegen die schwarzen Schafe unter den Vermietern vorgehen – dazu soll der Paragraf gegen Mietpreisüberhöhungen neu gefasst werden.“

Gleichzeitig soll bereits in diesem Jahr die sogenannte Mietpreisbremse abgeschafft werden – und damit ein Jahr früher, als ursprünglich vorgesehen. Dieses Instrument habe sich laut Grote als ungeeignet und investitionshemmend erwiesen. Es gebe keinen Nachweis, dass sich die Mietpreisbremse in Schleswig-Holstein positiv ausgewirkt hätte. Im Gegenteil – die Mieten seien auch in den Städten wo sie gilt, weiter gestiegen.

„Der Begriff der Mietpreisbremse vermittelt lediglich das Gefühl einer Beruhigung, nach dem Motto: Wir machen doch was, als dass es tatsächlich eine reale Verbesserung bringt. Nur wenigen Mietern ist überhaupt bekannt, dass die Mietpreisbremse lediglich in 12 Städten und Gemeinden in Schleswig-Holstein gilt – von insgesamt 1106 Orten im Land. Das heißt: In 99 Prozent  unserer Städte und Gemeinden gibt es keine Mietpreisbremse. Die einzigen größeren Städte wo sie überhaupt zur Anwendung kommt sind Kiel und Norderstedt. In Städten wie Lübeck, Flensburg, Neumünster, Elmshorn oder Pinneberg gilt sie überhaupt nicht.“

Und selbst da, wo sie derzeit gilt, habe es keine Verbesserungen für Mieter mit niedrigeren Einkommen gegeben, betonte der Minister.

„Ich habe einmal berechnen lassen, welche Preise bei der so genannten Mietpreisbremse in Schleswig-Holstein gelten. Nehmen wir als Beispiel eine 25 Jahre alte nicht modernisierte 80-Quadratmeter-Wohnung. Unter den Bedingungen der Mietpreisbremse – wenn sie dort gelten würde – könnten in Norderstedt 780 Euro Kaltmiete, in Wedel 750 Euro, in Ahrensburg 730 Euro verlangt werden. In Lübeck sind es 708 Euro – ohne Nebenkosten. Das ist eine Kaltmiete von über 9 Euro pro Quadratmeter und mehr. Das kann wohl kaum als bezahlbares Wohnen bezeichnet werden“, so der Minister.

Im Gegensatz dazu entstünden durch die Wohnraumförderung Wohnungen mit Mieten zwischen 5,25 Euro und maximal 6,10 Euro pro Quadratmeter. Und das in allen Teilen des Landes und nicht nur in 12 Orten. Dies sei im Gegensatz zur unwirksamen Mietpreisbremse sehr wohl bezahlbares Wohnen.

„Diese Beispiele zeigen: Die Mietpreisbremse hilft den Menschen mit kleinen Budgets überhaupt nicht. Wenn, dann profitieren von der Mietpreisbremse insbesondere die Menschen mit dem etwas dickeren Portemonnaie.“

Das entscheidende Ziel – mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen – werde durch die Mietpreisbremse sogar behindert, da sie den Wohnungsbau für Investoren unattraktiver mache, erklärte Grote. Deshalb werde die Landesregierung die Mietpreisbremse zum 30. November 2019 abschaffen. Dann laufe sowieso auch die Kappungsgrenzenverordnung aus.

Ein unbestrittenes Problem seien Mietpreisüberhöhungen, mit denen schwarze Schafe unter den Vermietern die derzeitige Lage ausnutzten, so der Innenminister. Dagegen wolle die Landesregierung vorgehen. Mit § 5 Wirtschaftsstrafgesetz existiere bereits ein Instrument. Diese Regelung müsse praxistauglicher ausgestaltet werden. Eine entsprechende Bundesratsinitiative werde Schleswig-Holstein auf den Weg bringen.

Aussender: Dirk Hundertmark, Tim Radtke, Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration (SH)
Redaktion: Torben Gösch