Gesundheitsminister Garg: Wir setzen Schulgeldfreiheit um und machen Schleswig-Holsteins Gesundheitsberufe attraktiver

  • Richtlinie jetzt veröffentlicht

KIEL, 12.02.19 – Die Landesregierung setzt die Schulgeldfreiheit bei der Ausbildung von Gesundheitsberufen um. Eine entsprechende Förderrichtlinie, die rückwirkend zum 1.1.2019 gültig ist, hat das Land jetzt veröffentlicht. „Damit machen wir Schleswig-Holstein attraktiver im Wettbewerb um Fachkräfte. Zugleich ist dies ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Gesundheitsversorgung“, betont Gesundheitsminister Heiner Garg heute (12.2.)…

Das Land gewährt die Zuwendungen zur Verwirklichung der Schuldgeldfreiheit in den Ausbildungen für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und medizinische Bademeisterinnen und Bademeister und Masseurinnen und Masseure. Die Förderung umfasst bis zu 300 Schulplätze pro Ausbildungsjahr, die auf Basis der bisherigen Belegungen auf die staatlich anerkannten Schulen im Land verteilt werden. Im Haushalt sind dafür mehr als 3,3 Mio. Euro vorgesehen. Hinzu kommt ein Plus von 34%, um dem steigenden Bedarf an Fachkräften zu begegnen. So wächst die Fördersumme bis zum Jahr 2022 auf dann 4,32 Mio € an. Sollten Schulen die förderfähigen Schulplätze nicht besetzen, können Plätze an anderen staatlich anerkannten Schulen gefördert werden.

Bisher waren von den Schülerinnen und Schülern Schulkosten von bis zu 400 Euro monatlich aufzubringen. Die Zuwendungen werden für Personal- und Sachausgaben gewährt. Voraussetzung für die Landesförderung ist, dass die Schulen kein zusätzliches Schulgeld von den Auszubildenden erheben und die Schulen nicht an Krankenhäusern angesiedelt sind, an denen die Ausbildungsfinanzierung über die mit den Krankenkassen vereinbarten Budgets erfolgt.

Im Hinblick auf die Bundesregierung betont Gesundheitsminister Garg: „Unser Engagement im Land entlässt den Bund nicht aus seiner Verpflichtung, den eigenen Versprechen Taten folgen zu lassen. Ich erwarte vom Bund, dass er den Ankündigungen im Koalitionsvertrag im Hinblick auf die Schulgeldfreiheit auch nachkommt und in die Finanzierung einsteigt“.

Förderrichtlinie unter www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/G/gesundheits_dienste/Downloads/gesundheits_dienste_FoerderrichtlinieGesundheitsberufe.html downloaden.

Aussender: Christian Kohl, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein (SH)
Redaktion: Torben Gösch