Danone kennzeichnet erste Produkte mit französischer Lebensmittelampel Nutri-Score

  • foodwatch: Weitere Hersteller müssen nachziehen!

Berlin, 07.02.19 – Die Verbraucherorganisation foodwatch hat den Vorstoß des Molkereikonzerns Danone, erste Lebensmittel mit dem sogenannten Nutri-Score zu kennzeichnen, begrüßt – kritisierte jedoch, dass der Konzern bisher nur ein Produkt mit der französischen Lebensmittelampel versehen hat…

Danone müsse schnellstmöglich alle seine Produkte mit dem Farb-System kennzeichnen, zudem müssten andere Hersteller dem Beispiel folgen, forderte foodwatch. Nur dann könnten Verbraucherinnen und Verbraucher verschiedene Produkte auf einen Blick miteinander vergleichen. Außerdem sei Bundesernährungsministerin Julia Klöckner gefordert, sich auf europäischer Ebene für eine verpflichtende Nährwertkennzeichnung mit dem Nutri-Score einzusetzen, so foodwatch. Danone hatte am Donnerstag bekanntgegeben, ab sofort seinen an Kinder beworbenen Joghurt „Fruchtzwerge“ mit dem Nutri-Score zu kennzeichnen, weitere Produkte sollen folgen. Auch der Tiefkühlprodukte-Hersteller Iglo hat angekündigt, seine Produkte schrittweise mit der französischen Nährwert-Ampel zu kennzeichnen.

„Es ist zwar gut, dass Danone freiwillig den Nutri-Score einführt. Doch wenn nur die Danone-Produkte den Nutri-Score tragen, die gut abschneiden, wirkt es wie eine reine Marketingmasche. Danone muss deshalb so schnell wie möglich alle Lebensmittel aus seinem Sortiment mit dem Nutri-Score kennzeichnen – auch die unausgewogenen Produkte“, sagte Luise Molling von foodwatch. Wissenschaftliche Studien hätten ergeben, dass Verbraucherinnen und Verbraucher mit dem Nutri-Score gesünder einkaufen. „Der Nutri-Score ermöglicht aber erst dann gesündere Kaufentscheidungen, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher im Supermarkt verschiedene Produkte auf einen Blick miteinander vergleichen können – deshalb reicht es nicht, wenn nur Danone und Iglo mitmachen. Alle anderen Hersteller müssen nachziehen.“

Ärzteverbände, Krankenkassen und Verbraucherorganisationen fordern schon seit langem verbindliche Maßnahmen gegen Fehlernährung und Übergewicht, etwa eine verständliche Nährwertkennzeichnung in Ampelfarben oder eine Steuer auf gesüßte Getränke. In Ermangelung einer verbindlichen europäischen Regelung haben mehrere Länder Ampelkennzeichnungen auf freiwilliger Basis eingeführt. Das französische Modell Nutri-Score findet dabei gegenwärtig immer mehr Unterstützer: Vergangenes Jahr von der französischen Regierung eingeführt und bereits von 90 Unternehmen übernommen, haben inzwischen auch Belgien und Spanien angekündigt, die Nutri-Score-Ampelkennzeichnung einzuführen. Das Modell wurde von Wissenschaftlern entwickelt und nimmt eine Gesamtbewertung des Nährwertprofils eines Produktes vor, indem günstige und ungünstige Nährwertbestandteile mit Punkten bewertet und dann miteinander verrechnet werden. Eine Untersuchung der französischen Regierung hat ergeben, dass Verbraucherinnen und Verbraucher mit dem Nutri-Score gesünder einkaufen. Eine internationale Studie hat zudem gezeigt, dass das Modell am besten geeignet ist, um die Nährwertqualität von Produkten beurteilen zu können.

In Großbritannien gibt es ebenfalls eine freiwillige Ampelkennzeichnung, die für einzelne Nährwerte wie Zucker, Fett und Salz eine Bewertung in Ampelfarben vornimmt. Diese basiert auf der „Original-Ampel“, die die britische Lebensmittelbehörde FSA 2007 entwickelte, wurde aber auf Druck der Industrie verwässert. Union und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, ein eigenes Modell zur Nährwertkennzeichnung zu erarbeiten, das „gegebenenfalls vereinfacht visualisiert wird“. Bundesernährungsministerin Julia Klöckner hatte sich bisher gegen das Konzept einer Lebensmittelampel gestellt. Im Rahmen der Grünen Woche 2019 kündigte sie jedoch an, verschiedene Modelle evaluieren zu wollen.

Seit Ende 2016 gilt zwar für alle verpackten Lebensmittel in der EU eine Pflicht zur Kennzeichnung der Nährwerte Fett, gesättigte Fette, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz. Außerdem muss über den Energiegehalt informiert werden. Die Angaben müssen sich jeweils auf 100 Gramm bzw. Milliliter beziehen. Diese Angabe darf allerdings im Kleingedruckten auf der Rückseite der Verpackung erfolgen.

Quellen und weiterführende Informationen…

Aussender: Sarah Häuser, foodwatch e.V.
Redaktion: Torben Gösch