In Deutschland gibt es bislang eine Vielzahl materiell-rechtlicher, verfahrensrechtlicher und praktischer Hürden, die die Rechtsdurchsetzung für Betroffene aus dem Ausland erschweren. Dazu zählen der große finanzielle und zeitliche Aufwand, Fragen der gerichtlichen Zuständigkeit, Schwierigkeiten beim Zugang zu Informationen und Beweisen, die sich häufig auf Unternehmensseite befinden, fehlende kollektive Abhilfemechanismen und das Fehlen eines gesetzlichen Rahmens für unternehmerische Sorgfaltspflichten mit entsprechenden Haftungsregeln. Zusätzlich sollte sich Deutschland für das derzeit bei den Vereinten Nationen in Genf verhandelte Abkommen im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte einsetzen, bei dem der Zugang zu gerichtlicher Abhilfe ebenfalls einen Schwerpunkt bildet.“
Aussender: Ute Sonnenberg, Institut für Menschenrechte
Redaktion: Torben Gösch