Innenminister Grote: Landespolizei steigt 2019 in die Nutzung von Smartphones ein

KIEL, 20.12.18 – Die Landespolizei Schleswig-Holstein 2019 in einem mehrstufigen Verfahren in die flächendeckende Nutzung von Smartphones ein…

Zunächst werden Anfang des Jahres zur Erprobung die ersten fünfzig Geräte für den Streifendienst ausgeliefert. Im weiteren Jahresverlauf folgen 300 weitere Smartphones mit zusätzlichen polizeispezifischen Anwendungen.

„Nach der weiteren Verbesserung der Schutzausstattung unserer Beamtinnen und Beamten geht es nun darum, die alltägliche Polizeiarbeit einfacher schneller und effizienter zu machen“, erklärte Innenminister Hans-Joachim Grote.

Die neue digitale Infrastruktur werde die Arbeit der  Polizistinnen und Polizisten im Echtbetrieb schneller und effektiver gestalten: Doppelerfassungen könnten wegfallen, Ausweisdokumente würden noch am Einsatzort direkt mit allen erforderlichen Daten vor Ort ausgelesen und auf Echtheit überprüft, Bilder und Sprachnotizen könnten aufgenommen werden. „Das erleichtert nicht nur die Arbeit vor Ort, sondern ist auch für die Bürgerinnen und Bürger komfortabler. Beispielweise kann die Unfallaufnahme auf diese Weise schneller vonstattengehen“, so Grote.

Die digitale Erfassung könne das herkömmliche Notizbuch ersetzen und damit auch das aufwändige Übertragen der handgeschriebenen Notizen in das Vorgangsbearbeitungssystem, denn die Daten werden über das Smartphone direkt an das @rtus-Hauptsystem übertragen. Weiterer Vorteil: Bei größeren Einsätzen können weitere Einsatzkräfte mittels einer „Teilen“-Funktion dem Vorgang bequem hinzugefügt werden und auf Daten zugreifen sowie weitere hinzufügen.

Neben der Telefonie sei es auch möglich, mobil im Internet zu recherchieren, dienstliche E-Mails und den dienstlichen Kalender zu sichten und zu bearbeiten.

Die Ausstattung der Landespolizei mit den Smartphones resultiert aus einem Auftrag der Polizeiabteilung im Innenministerium vom Oktober 2017 an das „Zentrale IT-Management“ des Landes. Für die Projektleitung und die technische Umsetzung des Verfahrens wurde der landeseigene IT-Dienstleister Dataport beauftragt. Zusammen mit den Experten aus der Landespolizei  entwickelten die Projektpartner in den vergangenen Monaten die fachlichen Anforderungen und  brachten die technische und  rechtliche Umsetzung auf den Weg.

Die Arbeit an diesem Projekt sei nun so weit vorangeschritten, dass die ersten Polizistinnen und Polizisten im Rahmen eines Pilotverfahrens nicht nur über moderne Endgeräte verfügen, sondern ab etwa März 2019 auch polizeispezifische Anwendungen auf den  Smartphones erproben können. So hätten die Projektpartner zum Beispiel die mobile Variante des polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystems „@rtus“ als App entwickelt. Weitere Apps, wie etwa zur Dokumentenprüfung und auch ein Messenger, seien bereits geplant und würden folgen.

Die für die Pilotphase zur Verfügung stehenden 350 Geräte erhalten Polizistinnen und Polizisten des Streifendienstes und des Kriminaldauerdienstes, Ermittler der Schutz- und Kriminalpolizei sowie Leiterinnen und Leiter von Dienststellen.

Nach Abschluss des Pilotbetriebes im 3. Quartal 2019 soll schrittweise die weitere Auslieferung von Smartphones an die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte erfolgen.

Aussender: Dirk Hundertmark, Tim Radtke, Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration (SH)
Redaktion: Torben Gösch