Lahr, 08.12.18 – Ein von der Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführtes Verfahren vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht, 2 U 114/18 ist zwischenzeitlich rechtskräftig abgeschlossen worden…
In diesem Verfahren wurde die Volkswagen AG aufgrund einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung verurteilt. Dies steht nunmehr rechtskräftig fest. Die Volkswagen AG akzeptiert, dass ein Geschädigter vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde.
Nachdem der Geschädigte feststellte, dass sein Fahrzeug, ein VW Golf, vom Abgasskandal betroffen ist, erhob er vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) eine Klage gegen die Volkswagen AG wegen Betrugs und wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung. Das Landgericht Frankfurt (Oder), 12 O 106/17 verurteilte die Volkswagen AG am 12.10.2018. Es wurde festgestellt, dass die Volkswagen AG verpflichtet ist, der Klägerin Schadensersatz zu leisten für Schäden die aus der Manipulation des VW Golf resultieren. Begründet wurde das mit einer vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung durch VW. Das Landgericht stellte außerdem fest, dass von einer Kenntnis der verfassungsmäßig berufenen Vertreter der Volkswagen AG von der Manipulation der Motorsteuerungssoftware auszugehen ist. Dies bedeutet nichts anderes, als dass das Landgericht von einem Wissen des Vorstandes aufgrund von prozessualen Gründen ausging. Das Landgericht führt dazu wörtlich aus:
„Mangels wirksamen Bestreitens durch die Beklagte ist von einer Kenntnis der verfassungsmäßig berufenen Vertreter der Beklagten von der Manipulation der Motorsteuerungssoftware auszugehen, denn die Klägerin hat eine solche Kenntnis hinreichend substantiiert behauptet und ist der Darlegungspflicht insoweit nachgekommen.“
Gegen dieses Urteil legte VW zunächst Berufung zum Brandenburgischen Oberlandesgericht ein. Nunmehr hat VW die Berufung gegen dieses Urteil zurückgenommen. Damit akzeptiert VW offensichtlich den Richterspruch in der 1. Instanz und die Tatsache, dass ein Golffahrer durch die Manipulation bewusst geschädigt wurde. VW akzeptiert außerdem die Ausführungen des Gerichts, dass der Vorstand Kenntnis von der Manipulation gehabt habe.
Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der das Verfahren federführend führt, teilt mit: „Es handelt sich um einen herausragenden Sieg gegen VW. VW akzeptiert offensichtlich, dass unsere Mandantin bewusst geschädigt wurde. Weiterhin akzeptiert VW auch, dass das Gericht, wenn auch nur aus prozessualen Gründen, von einer Kenntnis des Vorstandes ausgeht. Dies ist zumindest in unseren Verfahren neu. Damit steigen die Chancen für die Geschädigten weiter, Schadensersatz zu erhalten. Aufgrund einer möglichen Verjährung sollten sich die Geschädigten dringend anwaltliche Hilfe suchen.“
Aussender: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Redaktion: Torben Gösch