Konferenz der Arbeitsminister nimmt SH-Antrag zur Entbürokratisierung von Hartz IV mit großer Mehrheit an – Rohlfs: „Ein guter Tag für getrennt lebende Eltern“

MÜNSTER/KIEL, 06.12.18 – Die bisherigen Vorschriften zu Sozialleistungen nach Hartz IV im Rahmen des Sozialgesetzbuches (SGB II) sollen in Zukunft deutlich entschlackt werden…

Die Arbeits- und Sozialminister der Länder gaben heute (6. Dezember) bei ihrer Herbstkonferenz in Münster einem entsprechenden Antrag aus Schleswig-Holstein statt. Nur ein Bundesland stimmte dagegen. „Damit ist eine wichtige Weiche dafür gestellt, dass sich unter anderem getrennt lebende Eltern in Zukunft nicht mehr mit teils hundertseitigen Bescheiden auseinandersetzen müssen, sondern mit großzügigen Pauschal-Regelungen rechnen können“, sagte Arbeitsstaatssekretär Dr. Thilo Rohlfs heute (6. Dezember) am Rande der Konferenz in Münster.

Nach den Worten von Rohlfs verursache das derzeitige komplexe Regelwerk im SGB II einen enormen Verwaltungsaufwand und habe unter anderem zu einer ungeheuren Flut an Klagen und Widersprüchen geführt. „Alle Betroffenen können deshalb froh sein, dass unser Antrag auf breite Zustimmung gestoßen ist“, so der Staatssekretär. Ziel sei vor allem, dass die Bescheide künftig verständlicher und nachvollziehbarer werden. „Und wir erwarten nun, dass der Bund dem breiten  Ländervotum entspricht und die erforderlichen Änderungen zügig umsetzt“, so Rohlfs.

Die vorgeschlagenen Vereinfachungen beziehen sich unter anderem auf die Abschaffung so genannter temporärer Bedarfsgemeinschaften, bei denen ein minderjähriges Kind getrennt lebender Eltern beiden elterlichen Haushalten zuzuordnen ist. Rohlfs: „Die Leistungen sind aktuell nach den tatsächlichen Verhältnissen zu beurteilen und damit muss zum Teil geradezu minutiös ausgerechnet und nachgewiesen werden, wie viele Tage und Stunden im Monat ein Kind bei welchem Eltern- oder Großelternteil ist. Und das hat stetige Anpassungen der Leistungsbescheide zur Folge. Allein die fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit haben für solche Fälle einen Umfang von zwölf Seiten. Diesen Unsinn wollen wir nun stoppen und durch Pauschal-Regelungen vereinfachen.“

Aussender: Harald Haase, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (SH)
Redaktion: Torben Gösch