Umweltminister Albrecht und Kiels Oberbürgermeister Kämpfer vereinbaren weiteres Vorgehen bei der Erstellung des Luftreinehalteplans

KIEL, 26.11.18 – Umweltminister Jan Philipp Albrecht und Ulf Kämpfer, Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Kiel, haben sich heute (26. November) bei einem Treffen auf das weitere Vorgehen bei der Erstellung des Luftreinhalteplans (LRP) verständigt…

„Die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner am Theodor-Heuss-Ring haben ein Recht auf saubere Luft. Ich begrüße es daher, dass die Stadt Kiel bis zum 17. Dezember Vorschläge für ein Maßnahmenpaket an uns übersenden will“, erklärte Albrecht. Eines der beiden beauftragten Gutachten wurde bereits heute dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) übergeben. Hinsichtlich des zweiten Gutachtens haben Umweltministerium und Landeshauptstadt noch letzte Präzisierungen angefordert, die in Kürze vorliegen sollen. „Wir werden auf dieser Grundlage und nach eingehender Prüfung dann den Entwurf des Luftreinhalteplans erarbeiten, der anschließend in die öffentliche Beteiligung gehen wird“, sagte Albrecht.

Oberbürgermeister Ulf Kämpfer ergänzte: „Viele Gerichtsurteile zeigen: Städte mit hohen Stickoxidwerten, aber ohne aktuelle Luftreinhaltepläne haben kaum eine Chance, Fahrverbote zu vermeiden. Ich bin froh, dass das Verfahren nun auf die Zielgerade geht.“

Zu den aktuellen Diskussionen bezüglich der Positionierung der Messstation am Theodor-Heuss-Ring erklärten Albrecht und Kämpfer übereinstimmend, dass der Standort der Messstation am Theodor-Heuss-Ring mit einem Messeinlass zur Probenentnahme in einer Höhe von 1,53 Metern die geltenden rechtlichen Anforderungen erfüllt und angesichts der in dieser Höhe beginnenden Anwohnerfenster auch in der Sache begründet ist.

Hintergrund…

Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) hatte der Landeshauptstadt Kiel bereits im Mai 2018 ein Arbeitspapier zum Luftreinhalteplan übersandt. Die darin aufgeführten möglichen Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität am Theodor-Heuss-Ring wurden auf Grundlage von Daten, Analysen und Prognosen des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) erarbeitet.

Die Zuständigkeit zur Aufstellung eines Luftreinhalteplans ergibt sich aus der Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung (ImSchV-ZustVO). Demnach ist das MELUND zuständig für die Aufstellung eines Luftreinhalteplans. Die Verpflichtung zur Aufstellung eines LRP ergibt sich aus der dauerhaften Überschreitung der in der BImSchV festgelegten Immissionsgrenzwerte von 40 µg/m³ im Jahresmittel.

Das MELUND ist aufgrund seiner Zuständigkeit für die Aufstellung des LRP federführend verantwortlich. Die fachliche Bewertung und Durchführung von Maßnahmen zur lufthygienischen Überwachung erfolgen durch das LLUR und das MELUND. Die Durchführung von straßenverkehrlichen und -baulichen Maßnahmen liegt im Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt Kiel. Dazu zählen beispielsweise Maßnahmen wie das Aufstellen von Straßenverkehrsschildern, die Koordinierung von Ampelschaltungen oder bauliche Maßnahmen der Streckenführung.

Bei der Aufstellung beziehungsweise Änderung eines Luftreinhalteplans wird die Öffentlichkeit von der zuständigen Behörde (MELUND) beteiligt. Der Luftreinhalteplan wird einen Monat lang ausgelegt. Bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegefrist kann gegenüber dem Umweltministerium dann Stellung genommen werden. Diese Stellungnahmen werden bei der Entscheidung über die Annahme des Plans angemessen berücksichtigt. Anschließend wird die Landeshauptstadt Kiel nach ihrem verkehrsbehördlichen Einvernehmen gefragt – erst nach dieser Erteilung kann der Luftreinhalteplan in Kraft treten.

Aussender: Jana Ohlhoff, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (SH)
Redaktion: Torben Gösch