Bundesumweltministerin Schulze legt 5-Punkte-Plan für weniger Plastik und mehr Recycling vor

Berlin, 26.11.18 – Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat einen 5-Punkte-Plan mit Maßnahmen für weniger Plastik und mehr Recycling vorgelegt. Diese sehen unter anderem eine Mischung aus gesetzlichen und freiwilligen Maßnahmen zur Vermeidung von überflüssigem Plastik vor…

Auch Alternativen zur Plastiknutzung wie etwa das Trinken von Leitungswasser sollen gestärkt werden. Flankiert wird das Arbeitsprogramm mit einer
Öffentlichkeits-Kampagne „Nein zur Wegwerfgesellschaft“. Sie steht unter dem Motto „Weniger ist mehr“.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Mit diesen Maßnahmen leiten wir
eine Trendwende im Umgang mit Plastik ein. Wir produzieren in unserer
Konsum- und Wegwerfgesellschaft bislang viel zu viel Plastik. Und auch,
wenn wir das gar nicht wollen, exportieren wir diese Konsummuster in die
Schwellen- und Entwicklungsländer, mit gravierenden Folgen für die
Meeresumwelt. Ich will, dass wir Lösungen exportieren: technische
Lösungen fürs Sammeln und Recyceln, aber auch Alltagslösungen für ein
Leben mit weniger überflüssigem Plastik.“

Punkt eins des BMU-Plans zielt auf die Vermeidung von überflüssigen
Produkten und Verpackungen. Die Bundesregierung unterstützt ein
europaweites Verbot von be-stimmten Einweg-Plastikartikeln wie
Plastikgeschirr, das noch in diesem Jahr beschlossen werden soll. Produkte
können im EU-Binnenmarkt nur auf EU-Ebene reguliert oder verboten werden.
Auf nationaler Ebene wird das Bundesumweltministerium darüber hinaus
einen Dialog mit dem Handel starten, um freiwillige Selbstverpflichtungen
zu erreichen. Vorbild ist die Vereinbarung zu den Plastiktüten, die nach
zwei Jahren be-reits zu einem Rückgang des Verbrauchs um zwei Drittel
geführt hat. Ein Thema des neuen Dialogs werden überflüssige
Verpackungen von Obst und Gemüse sein. Zudem sollen Alternativen zur
Plastiknutzung gestärkt werden, etwa durch eine Initiative zur Nutzung
von Leitungswasser als Trinkwasser.

Das zweite Element des Plans ist die umweltfreundliche Gestaltung von
Verpackungen und Produkten. Ab dem 1.1.2019 müssen die Lizenzentgelte,
die die Hersteller an die dualen Systeme zahlen, ökologische Kriterien
stärker berücksichtigen. Dann gilt: Wer eine Verpackung verwendet, die
sich gut recyceln lässt oder aus recyceltem Material besteht, zahlt
weniger als der, der das nicht tut. Für Produkte schlägt das
Bundesumweltministerium darüber hinaus eine neue Regelung im Rahmen der
EU-Ökodesignrichtlinie vor. Demnach müssten Produkte unter anderem so
gebaut sein, dass man sie leicht auseinanderbauen und reparieren oder
recyceln kann.

Drittens wird das Recycling gestärkt. Ab dem 1.1.2019 werden die
Recyclingquoten für Kunststoffverpackungen von derzeit 36 Prozent
zunächst auf 58,5 Prozent erhöht. Ab dem 1.1.2022 steigen sie wie im
Verpackungsgesetz beschlossen auf 63 Prozent. Um die Nachfrage nach den so
gewonnenen neuen Rohstoffen zu erhöhen wird das BMU eine neue
Rezyklat-Initiative starten. In einem Dialog sollen alle Akteure entlang
der Produktionskette (Hersteller, Händler, Recycler) daran arbeiten, die
Qualität und die Akzeptanz von Rezyklaten zu steigern. Die öffentliche
Hand soll bei der Beschaffung mit gutem Beispiel vorangehen.

Im Bereich der Bioabfälle soll der Eintrag von Plastik durch Aufklärung
und strengere Anforderungen an die Kompostqualität vermieden werden
(Punkt 4).

Auf internationaler Ebene hat Deutschland sich bislang erfolgreich für die
Verankerung der Themen Meeresmüll und Ressourceneffizienz in den G7 und
G20 stark gemacht. Ab 2019 will das Bundesumweltministerium im Kampf gegen
den Meeresmüll stärker in die praktische Umsetzung einsteigen. Nach dem
Beschluss des Bundestags von ver-gangenem Freitag stehen ab 2019 erstmals
insgesamt 50 Millionen Euro für den Ex-port von Technologien gegen die
Vermüllung der Meere zur Verfügung.

Weitere Informationen

Den 5-Punkte-Plan und weitere Informationen zum Thema finden Sie unter
www.bmu.de/DL2122

Motive und Informationen zur neuen BMU-Kampagne „Nein zur
Wegwerfgesellschaft“ finden Sie unter www.bmu.de/wenigeristmehr

In Deutschland wird ungefähr die Hälfte der Kunststoffabfälle recycelt,
der Rest wird zur Ener-gieerzeugung genutzt. Kunststoffabfälle aus der
Produktion fallen zumeist sortenrein an und sind entsprechend gut
recycelbar.

Kunststoffabfälle aus den Haushalts- und Gewerbebereich sind
in der Regel deutlich heterogener in ihrer stofflichen Zusammensetzung.
Ein hohes Maß an Sortenreinheit vor dem Recycling wird durch deren
getrennte Erfassung und insbesondere durch deren Sortierung erreicht. Bei
Kunststoffabfällen aus privaten Haushalten handelt es sich
größ-tenteils um Verpackungen. Ihre Erfassung und Verwertung ist in der
Verpackungsverordnung und zukünftig im Verpackungsgesetz geregelt.

Weitere Angaben dazu finden Sie unter:

https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/verwertung-entsorgung-ausgewaehlter-abfallarten/kunststoffabfaelle#textpart-1

Daten und Fakten zu weiteren Verpackungsabfällen finden Sie unter:

https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/verwertung-entsorgung-ausgewaehlter-abfallarten/verpackungsabfaelle#textpart-7

Aussender: Regine Zylka, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Redaktion: Torben Gösch