MUSTERFESTSTELLUNGSKLAGE GEGEN VW AG ÖFFENTLICH BEKANNT GEMACHT

BONN, 26.11.18 – Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat eine Musterfeststellungsklage Verbraucherzentrale Bundesverband gegen VW AG im Klageregister auf seiner Internetseite öffentlich bekannt gemacht…

Verbraucherinnen und Verbraucher können jetzt ihre Ansprüche oder Rechtsverhältnisse zu dieser Klage zur Eintragung in das Register anmelden. Hierzu stellt das BfJ im Internet unter www.bundesjustizamt.de ein Anmeldeformular zur Verfügung. Das Bundesamt empfiehlt, diese elektronische Möglichkeit zu nutzen, da hierdurch eine schnelle Eintragung möglich ist. Bürgerinnen und Bürger, die über keinen Internetzugang verfügen, können das Formular schriftlich anfordern. Eine Anmeldung von Ansprüchen zu der Klage ist grundsätzlich bis zum Ablauf des Tages vor Beginn des ersten Termins beim Oberlandesgericht Braunschweig möglich. Der Termin wird rechtzeitig auf der Internetseite des BfJ bekannt gemacht werden. Nach Eintragung der Anmeldung im Klageregister schickt das BfJ den angemeldeten Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Bestätigung per Post zu.

Aussender: Thomas W. Ottersbach, Bundesamt für Justiz
Redaktion: Torben Gösch