Länderübergreifende Übung zum Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP)

KIEL, 20.11.18 – Das Land wappnet sich weiter gegen die Afrikanische Schweinpest (ASP): Um sich auf einen möglichen Ausbruch der Tierseuche vorzubereiten, hat Schleswig-Holstein zusammen mit der Freien und Hansestadt Hamburg heute (20. November) eine umfassende Tierseuchenübung durchgeführt…

„Schleswig-Holstein muss für den Ernstfall gerüstet sein. Gerade mit Blick auf die ASP-Situation in Europa ist dieses behördenübergreifende Training eines gemeinsamen Krisenmanagements von größter Wichtigkeit. Wir müssen alle an einem Strang ziehen. Die Bekämpfung der Seuche im Falle eines Ausbruchs in einer Wildschweinpopulation ist besonders anspruchsvoll und erfordert eine gute Einbindung und Abstimmung aller Beteiligten“ sagte Umweltminister Jan Philipp Albrecht.

Bei der Übung lag der Schwerpunkt auf der kreis- und länderübergreifenden Überprüfung der Kommunikationswege der Behörden und der Anwendung eines speziellen Krisenverwaltungsprogramms der zentralen Tierseuchendatenbank (TSN) des Friedrich-Loeffler-Institutes. Zudem wurden die Abstimmung von Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung sowie die militärisch-zivile Zusammenarbeit auf lokaler Ebene geübt. Die Koordinaten des Fundorts der fiktiven ASP-Ausbrüche bei fünf Wildschweinen wurden den lokalen Veterinärbehörden erst im Rahmen des Übungsszenarios bekanntgegeben. Ein fiktiver Fundort wurde auf eine Fläche der Bundeswehr gelegt, so dass diese ebenfalls an der Übung beteiligt war. Im Anschluss hieran wurden in engem Austausch zwischen den Veterinärbehörden der betroffenen Gebiete die Ausdehnungen der Restriktionsgebiete festgelegt. Zur Bestimmung der verschiedenen Restriktionsgebiete, in denen verschiedene Maßnahmen ergriffen werden müssen, wurden die fiktiven Fundorte mithilfe des speziellen Krisenverwaltungsprogramms der zentralen Tierseuchendatenbank (TSN) des Friedrich-Loeffler-Institutes bearbeitet.

„Bei der heutigen Tierseuchenübung wurde je ein fiktiver ASP-Ausbruch beim Wildschwein an vier verschiedenen Stellen des Landes Schleswig-Holstein simuliert“, so Albrecht. Ein weiterer fiktiver Ausbruch erfolgte auf Hamburger Gebiet. Dieser hat als sogenannter Primärausbruch des Übungsszenarios gedient und aufgrund seiner grenznahen Lage auch eine länderübergreifende Abstimmung der Restriktionsgebiete nötig gemacht.

Für jeden einzelnen fiktiven ASP-Fall werden entsprechende Lageberichte erstellt, die durch die Hamburger Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) und das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) zu einem Gesamtlagebericht zusammengefasst werden. „Die Erkenntnisse aus der Übung müssen nun ausgewertet und in die Planung der erforderlichen weiteren Maßnahmen einbezogen werden“, sagte der Minister.

Hintergrund:

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Viruserkrankung, die ausschließlich Haus- und Wildschweine infiziert. Bei diesen führt die Erkrankung in der Regel innerhalb weniger Tage zum Tod, für den Menschen ist das Virus jedoch ungefährlich. Die ASP ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die umfangreichen gesetzlich geregelten Bekämpfungsmaßnahmen unterliegt. Derzeit existiert kein Impfstoff zum Schutz vor dieser Erkrankung.

Die ASP ist in Osteuropa mittlerweile weit verbreitet, östliche Nachbarländer Deutschlands wie Polen und Tschechien sind bereits von der Seuche betroffen. Mitte September ist die ASP zusätzlich erstmals in Belgien aufgetreten, bislang liegen hier gemäß Informationen des Friedrich-Loeffler-Institutes (Stand 13. November 2018) 85 Fälle bei Wildschweinen vor. Vor dem Hintergrund dieser jüngsten Ausbreitung der ASP wird deutlich, dass sich die Gefahr einer Einschleppung auch nach Deutschland nochmals erhöht hat.

Bereits im Juni dieses Jahres wurde eine große ASP-Tierseuchenübung in Schleswig-Holstein durchgeführt. Hierbei wurden in erster Linie praktische Aspekte der Bekämpfung der Seuche im Falle eines Ausbruches beim Wildschwein geübt. Diese umfassten insbesondere die Suche nach Wildschweinkadavern, deren Beprobung auf ASP sowie die Bergung vom Fundort unter der Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen. Zudem wurde zu Demonstrationszwecken eine Teilstrecke des Elektrozaunes aufgebaut, der im Seuchenfall das Kerngebiet, d.h. das Gebiet um den Ausbruchsherd herum, abgrenzen und so ein Entweichen bereits infizierter aber noch mobiler Tiere und damit eine weitere Ausbreitung der Seuche verhindern soll.

Bei einem Nachweis der ASP bei Wildschweinen wird ein „Gefährdetes Gebiet“ mit „Kerngebiet“ sowie umgebender Pufferzone um den Fundort eingerichtet. In diesen Restriktionszonen gelten Beschränkungen wie Verbringungsverbote von Schweinen und Wildschweinen, Schweine- und Wildschweinfleisch und von Erzeugnissen daraus.

Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Afrikanischen Schweinepest finden Sie unter www.schleswig-holstein.de/asp

sowie auf den Seiten des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) unter www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest

Aussender: Jana Ohlhoff, Joschka Touré, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (SH)
Redaktion: Torben Gösch