Familienminister Dr. Garg zum Kitareformprozess: Kita-Datenbank verbessern

  • Wunsch- und Wahlrecht in Rahmen der Kitareform umsetzen

KIEL. Anlässlich der heutigen (8.11.) Landtagsbefassung mit der Kitareform und den Themen Kitadatenbank und Wunsch- und Wahlrecht auf einen Kitaplatz betont Familienminister Dr. Heiner Garg…

„Die Landesregierung ist angetreten, eine grundlegende KiTa-Reform auf den Weg zu bringen! Hierbei sind wir bereits auf einen sehr guten Weg, wie im Sozialausschuss im September durch Staatssekretär Badenhop ausführlich erläutert. Wir wollen das kurzfristige Nachsteuern auf dem Erlass-Wege der Vergangenheit beenden. Deshalb sind wir gegen kurzfristige Reförmchen während des laufenden grundlegenden Reformprozesses, in den wir Eltern, Träger und Kommunale Landesverbände mit einem straffen Arbeitsprogramm in einem einmaligen Beteiligungsprozess sehr eng eingebunden haben. Unser Ziel ist eine Reform,

·         die die Basis guter Kita-Qualität überall im Land sichert,

·         die Elternbeiträge landesweit einheitlich deckelt

·         die Kommunen entlastet und die

·         allen Familien die Kindertagesbetreuung ermöglicht, die sie benötigen.

Mehr Transparenz, Planbarkeit und Fairness in der KiTa-Finanzierung ist die Basis für mehr Betreuungsangebote, die zur Lebenswirklichkeit der Familien passen und mehr Bildungs- und Betreuungsqualität für die Kleinsten.

Dies umfasst auch die Weiterentwicklung der Kita-Datenbank zu einem aussagekräftigen, verlässlichen und verbindlichen Angebot für Eltern, Einrichtungen und Kommunen. Deshalb begrüße ich den vorliegenden Antrag sehr, mit dem eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt wird. Mein Ziel ist es, die Teilnahme an der Kita-Datenbank für alle Kindertageseinrichtungen im Rahmen der Reform Kitafinanzierung verbindlich festzuschreiben –  und dabei auch Tagespflegepersonen flächendeckend mit aufzunehmen. Die Kita-Datenbank ist eine gute Idee, aber sie kann mehr leisten, als bisher: Die Kita-Datenbank ist nämlich erst dann ein wirklich hilfreiches Angebot, wenn Eltern nicht nur für einen Teil, sondern für alle Betreuungsangebote Informationen abrufen können. Und wenn – optimaler Weise – die Anmeldung des Kindes in der Wunscheinrichtung online und von zu Hause aus erfolgen könnte.

Ein vollständiger Überblick über das Betreuungsangebot in der Region würde – wie schon angedeutet – beinhalten, dass auch Tagespflegepersonen sich in der Kita- Datenbank präsentieren können.  Aber auch für Träger und Einrichtungen ist eine für alle verpflichtende Kita-Datenbank ein Gewinn. Sie gewährleistet, dass Kinder, die in mehreren Einrichtungen parallel angemeldet werden, nur einmal als Bedarf erfasst werden. Das bringt auch für die Kommunen einen ganz wesentlichen Fortschritt bei der Ermittlung der tatsächlichen Bedarfe an Betreuungsplätzen. Damit würde die Kita-Datenbank zugleich zu einem verlässlichen Planungsinstrument für Bedarfsermittlung und Ausbau des Betreuungsangebotes in Schleswig-Holstein.

Zum Thema Wunsch- und Wahlrecht und dem vorliegenden Antrag des SSW: wie von Staatssekretär Dr. Badenhop im September im Sozialausschuss bereits berichtet, ist es eines der Kernziele der Landesregierung, das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern bei der Auswahl von Kita-Plätzen zu stärken. Das Wunsch- und Wahlrecht  erlaubt den Eltern im Rahmen der Verhältnismäßigkeit, zwischen verschiedenen Trägern zu wählen. Tatsächlich ist dieses Recht bisher durch die engen Vorgaben des Gesetzes eingeschränkt. Mit der Reform ist geplant, den Eltern eine verbesserte Wahrnehmung ihres Wunsch- und Wahlrechtes zu ermöglichen.

Dies erfordert aber nicht nur eine angemessene Berücksichtigung der bestehenden Kapazitäten sondern auch eine Anpassung von Strukturen, die das auch reibungslos ermöglichen. Wir werden mit der KiTa-Reform das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern stärken – und damit soll die bisher erforderliche Genehmigung einer Betreuung außerhalb der Wohnortgemeinde zukünftig entfallen. Das bedeutet auch, dass sich die Kapazitäten mittelfristig und schrittweise der Elternnachfrage anpassen können. Die Betreuung des Kindes am Arbeitsort ist ein Paradebeispiel für einen Wunsch nach „auswärtiger“ Betreuung. Ich freue mich, dass der SSW dieses Ziel aufgreift.

Ich will aber sagen, dass ich den vorliegenden Antrag zum jetzigen Zeitpunkt dennoch für nicht zielführend halte. Es ergibt doch wenig Sinn, mitten in der laufenden Neustrukturierung Details an einem in Kürze vollständig überholten Kindertagesbetreuungsgesetz zu reparieren. Zumal der Gesetzentwurf die notwendigen administrativen Änderungsbedarfe ausblendet und so das System eher noch ein Stück mehr choatisieren würde. Der Entwurf für das umfassend neugefasste Gesetz soll dem Landtag im Sommer 2019 vorliegen und, so mein Ziel 2020 in Kraft treten. Auch wenn ich weiß, dass insbesondere das Wunsch- und Wahlrecht die Verantwortlichen vor Ort vor anspruchsvolle Planungsherausforderungen stellt, will ich an dieser Stelle deutlich machen, dass das Kita-System in erster Linie sich nach den Wünschen und Bedarfen derjenigen richten sollte, für die es gemacht ist – also Eltern und Kinder. Die öffentliche Hand – also Land UND Kommunen – müssen daher sowohl dieses Ziel zum Maßstab machen und gleichzeitig auch die Umsetzbarkeit im Auge behalten.

Deswegen, und ich komme zurück auf das laufende Projekt der Neustrukturierung unseres KiTa-Gesetzes, müssen wir weg von der kleinteiligen Struktur eines einzelfallbezogenen Kostenausgleichs sondern müssen den auswärtigen Besuch auch ohne gesonderte Verfahren möglich machen. Das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern in Schleswig-Holstein nur bei einer umfassenden Reform tatsächlich kommen. Da ist die Landesregierung auf einem guten Weg. Gesetzgeberische Schnellschüsse helfen hier hingegen weniger.

Weitere Info zur Reform (inkl. Zwischenbericht des Sozialausschusses): www.sozialministerium.schleswig-holstein.de, Suchwort „Kita“.

Kitadatenbank/ Kitaportal: www.kitaportal-sh.de

Aussender: Christian Kohl, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren (SH)
Redaktion: Torben Gösch