Ministerin Sütterlin-Waack zur Musterfeststellungsklage

KIEL, 01.11.18 – Schleswig-Holsteins Justiz- und Verbraucherschutzministerin Sabine Sütterlin-Waack sieht in der seit heute (1. November) möglichen Musterfeststellungsklage ein wirksames Instrument für mehr Verbraucherschutz…

Seit heute ist es möglich, dass bestimmte Verbände (etwa die Verbraucherzentrale) stellvertretend für Tausende Verbraucher vor Gericht ziehen. Somit können die Betroffenen die wesentlichen Voraussetzungen eines Schadenersatzanspruchs gerichtlich klären, ohne selbst das Risiko eines Prozesses ge-gen eine Firma zu tragen. „Damit haben auch Verbraucherinnen und Verbraucher, die beispielsweise keine Rechtschutzversicherung haben, mehr Möglichkeiten, Ihre Rechte durchzusetzen. Als Verbraucherschutzministerin begrüße ich diese neue Möglichkeit ausdrücklich. Wer bei einer Musterfeststellungsklage mitmachen will, muss sich lediglich in ein Register beim Bundesamt für Justiz eintragen. Die Verjährung der angemeldeten Ansprüche wird damit gehemmt. Wenn es während oder nach dem Musterfeststellungsprozess zu keiner vergleichsweisen Lösung kommt, müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher zwar auch nach einem Musterfeststellungsurteil zu ihren Gunsten zur Durchsetzung ihrer Ansprüche noch einen Gerichtsprozess führen. Das Risiko dieses Prozesses ist aber sehr viel geringer, weil die in dem Musterfeststellungsprozess getroffenen Feststellungen für das Gericht dieses Folgeprozesses bindend sind. Auch als Justizministerin kann ich der Musterfeststellungsklage Positives abgewinnen, weil die Justiz insgesamt entlastet wird. Denn die problematischen Tat- und Rechtsfragen müssen im Musterfeststellungsprozess nur einmal und nicht vielfach in einzelnen Prozessen beantwortet werden. Zudem hat die Musterfeststellungsklage nur maximal zwei Instanzen, weil sie beim Oberlandesgericht erhoben werden muss“, erklärte Sütterlin-Waack.

Aussender: Oliver Breuer, Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung (SH)
Redaktion: Torben Gösch