Dessau, Berlin, 21.10.18 – Kulturstaatsministerin Grütters zur Absage eines vom ZDF veranstalteten Konzertes im Bauhaus Dessau wegen Sicherheitsbedenken der Stiftung Bauhaus Dessau…
„Die Kunstfreiheit genießt in Deutschland durch Artikel 5 im Grundgesetz hohen Verfassungsrang. Dieser Stellenwert ist die Lehre aus den Erfahrungen unserer Geschichte mit dem Angriff auf die Demokratie seitens rechter und linker Antidemokraten. Der so verstandenen Freiheit der Kunst fühle ich mich als
Kulturstaatsministerin immer verpflichtet. Deshalb darf niemals der Eindruck entstehen, dass der Druck der rechtsextremistische Szene ausreicht, ein Konzert zu verhindern. Der Fall von Kollegah hat aber auch gezeigt, was für dramatische Konsequenzen es hat, wenn Hass und Gewalt verharmlost werden oder dazu aufgerufen wird.
Ebenso zweifelhaft sind Texte, die wegen linksextremistischer Tendenzen zur Beobachtung durch den Verfassungsschutz geführt haben. Die Verantwortung der Künstler für ein von rechtsstaatlichen Werten geprägtes
Miteinander ist für die Verteidigung der Kunstfreiheitunverzichtbar. Deshalb müssen wir von allen Beteiligten auch immer wieder einfordern, diese Verantwortung stets wahrzunehmen. Verwerfungen wie die aktuellen zeigen,
wie dringend nötig auch in der Pop-Musikwelt ein ethischer Kompass ist. Überall dies wird im Stiftungsrat des Bauhaus Dessau und mit dem ZDF intensiv zu sprechen sein.“
Aussender: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Redaktion: Torben Gösch