KIEL, 13.10.18 – Zur Sicherung ambulanter, stationärer und sektorenübergreifender medizinischer Versorgungskonzepte insbesondere in der Fläche hat sich die Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag auf die Einrichtung eines Versorgungssicherungsfonds verständigt…
Die entsprechende Förderrichtlinie wurde nun veröffentlicht, ab sofort können Anträge zur Förderung durch den Fonds beim Ministerium gestellt werden.
„Der Versorgungssicherungsfonds ist ein wichtiger Baustein für die Sicherung und den Erhalt der medizinischen Grundversorgung in der Fläche. Wir wollen mit den Mitteln des Versorgungssicherungsfonds die qualitative Weiterentwicklung der ambulanten, stationären und sektorenverbindenden Versorgung beschleunigen. Wir fördern innovative und zukunftsweisende Konzepte, die eine flächendeckende und gut erreichbare, bedarfsgerechte Versorgung erhalten, stärken oder diese unter veränderten Rahmenbedingungen weiterentwickeln.“, erläutert Gesundheitsminister Heiner Garg die Zielrichtung des Versorgungssicherungsfonds.
Förderfähig sind Projekte:
- zum Erhalt und der Absicherung bestehender Versorgungskonzepte, wenn die Notwendigkeit der weiteren Versorgungssicherung besteht und damit die medizinische Grundversorgung der Bevölkerung im ländlichen Raum in einer anderen Art und Weise als bisher erhalten werden kann,
- zur Initiierung oder Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Versorgung mit dem Ansatz, die Trennung der Sektoren zu überwinden,
- zum Transfer neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, deren Übertragung in den ambulanten und stationären Versorgungsalltag den medizinischen Fortschritt beschleunigt, die sektorenübergreifende Versorgung insbesondere im ländlichen Raum verbessert und die das Potential haben, zukünftig in der Regelversorgung Anwendung zu finden,
- zur Verbesserung der ambulanten, stationären und/oder sektorenübergreifenden Patientenversorgung insbesondere im ländlichen Raum durch mobile, technische sowie digitale Lösungen, die das Potential haben, zukünftig in der Regelversorgung Anwendung zu finden.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass es sich bei dem Projekt nicht um ein bereits bestehendes Angebot im Rahmen der Regelversorgung handelt.
Antragsberechtigt sind sowohl ambulant vertragsärztlich tätige Ärztinnen und Ärzte und Einrichtungen (wie z. B. Arztpraxen, Medizinische Versorgungszentren oder Ärztehäuser) sowie Körperschaften und Institutionen aus dem medizinischen Bereich, wie z. B. die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH), die Kassenzahnärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KZV S-H), die Ärztekammer Schleswig-Holstein (ÄKSH), die Ärztegenossenschaft Nord oder der Hausärzteverband Schleswig-Holstein. Aber auch Träger von Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen sowie kommunale Gebietskörperschaften können eine Förderung aus dem Versorgungssicherungsfonds beantragen.
Zur Finanzierung des Versorgungssicherungsfonds erklärt Gesundheitsminister Heiner Garg: „Für das Jahr 2018 stehen 2 Millionen Euro zur Verfügung. Im Jahr 2019 wachsen die Mittel auf 3,5 Millionen Euro und 2020 nochmal auf dann 5,0 Millionen Euro an, auf diesem Niveau werden die Mittel dann bis 2022 verstetigt. Damit leistet das Land einen wichtigen finanziellen Beitrag zur Sicherung der Versorgung in der Fläche.“
Die Förderung pro Projekt wird für bis zu drei Jahre gewährt und beträgt höchstens 500.000 Euro.
Aussender: Christine Schulze-Grotkopp, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren (SH)
Redaktion: Torben Gösch